Ein Polizist verletzte am Dienstagnachmittag gegen 16 Uhr auf dem Boulevard de Belleville im 20. Arrondissement von Paris einen mit einem Messer bewaffneten Mann mit seiner Dienstwaffe. Die Person hätte gegenüber der Polizei gedroht, auch wenn die Umstände des Eingriffs noch ungeklärt sind.
Ersten Informationen zufolge versuchte ein Polizist zunächst, die Person mit seiner Elektroimpulspistole zu neutralisieren, doch er drohte weiterhin mit der Klinge in der Hand. Ein zweiter Polizist soll daraufhin mehrfach seine Waffe eingesetzt haben. Berichten zufolge wurde er von drei Schlägen in die Brust, das linke Bein und den rechten Arm getroffen.
Berichten zufolge wurde bei dem Eingriff kein Polizist verletzt. Informationen, die durch die Ermittlungen der IGPN, der Polizei, bestätigt werden müssen, werden in solchen Fällen beschlagnahmt. Auch IGPN-Polizisten waren an diesem Dienstagabend sehr schnell vor Ort.
Versammelt vor dem Absperrband, das den Zugang zum Tatort auf dem Boulevard de Belleville verbietet, bezeichnen Männer das Opfer als einen Obdachlosen aus der Nachbarschaft, der „1 Euro fordert“, „ein bisschen verrückt, aber harmlos“, und zeigen zur Bank in der Nähe seines Schlafplatzes. „Er hat nicht gedroht!“ versichern Riyad, Islam-Eddine und Slim, die angeben, dass sie in der Nähe waren. „Die Beamten sagten ihm, wirf das Messer, wirf das Messer, ein Beamter feuerte den Taser ab, ein zweiter feuerte die Waffe ab. Wir sagten, töte ihn nicht, er ist krank! „Auf jeden Fall gibt es eine Kamera, die alles gefilmt haben muss“, deuten sie an und zeigen auf einen Pfosten in der Mitte des Sicherheitsbereichs.
Nach Angaben der Pariser Staatsanwaltschaft wurde gegen 16 Uhr die nationale Polizei von der Stadtpolizei angefordert, nachdem eine Person mit einem Messer in der Hand auf der öffentlichen Straße unterwegs war und nicht auf Anfragen reagierte. Ein Team der Territorial Contact Brigade begab sich vor Ort und versuchte vergeblich, Warnungen auszusprechen und eine Elektroimpulspistole einzusetzen, bevor sie ihre Schusswaffe einsetzte. „Zu diesem Zeitpunkt ist die lebenswichtige Prognose des Mannes gefährdet“, heißt es in der Anklage.
Es wurden zwei Ermittlungen eingeleitet. Einer wird dem 2. Kriminalpolizeibezirk wegen versuchter vorsätzlicher Tötung eines Amtsträgers anvertraut. Der andere Fall wird dem IGPN anvertraut, wegen Gewalt durch eine Person, die hoheitliche Befugnisse innehat und zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 8 Tagen führt.
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