DayFR Deutsch

Freispruch nach sexuellen Handlungen aufgehoben

-

Die Freiburger Justiz muss sich erneut mit einem Fall des Missbrauchs einer jungen Frau mit geistiger Behinderung befassen. Das Bundesgericht annulliert den Freispruch des Täters wegen gravierender Mängel bei der Beurteilung der Behinderung des Opfers.

Das Bundesgericht ist der Ansicht, dass die Freiburger Richter eine offensichtlich unzutreffende Sachverhaltsfeststellung und eine willkürliche Beweiswürdigung vorgenommen haben. (anschauliches Bild)

KEYSTONE

Im Jahr 2019 hatte die junge Frau, die ursprünglich aus dem Nahen Osten stammt, intime Beziehungen zu einem Landsmann. Sowohl das Bezirksgericht als auch das Kantonsgericht wiesen die Vorwürfe wegen sexueller Handlungen gegen eine urteils- und widerstandsunfähige Person zurück. Diese beiden Behörden waren der Ansicht, dass der Angeklagte die nachgewiesene geistige Behinderung des Opfers nicht erkennen konnte.

In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hebt das Bundesgericht dieses Urteil auf. Er ist der Ansicht, dass die Freiburger Richter eine offensichtlich unzutreffende Sachverhaltsfeststellung getroffen und die Beweise willkürlich gewürdigt hätten.

Dem angefochtenen Urteil zufolge hätte das Opfer „keine Anzeichen zeigen können, die auf seine Handlungsunfähigkeit hindeuteten“. Ihr kognitives Defizit „wäre für die Menschen um sie herum nicht jeden Tag offensichtlich“. Darüber hinaus würde es dieser „schönen jungen Frau mit einem harmonischen Körper“ gelingen, die Umgebung, in der sie lebte, zu verstehen und „relativ normal“ erscheinen zu können.

Ignorierte Elemente

Dabei ignorierte die Vorinstanz einen Teil der Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft, des Sachverständigen für Psychiatrie sowie die Aussagen von Angehörigen und Fachkräften, die das Opfer begleiten. Das Bezirksgericht und sogar das Kantonsgericht stützten sich auf die Transkription seiner Anhörung und nicht auf das Video.

Da die junge Frau vom Erscheinen vor diesen beiden Gremien ausgenommen sei, hätten die Freiburger Richter sie nie gesehen, betont das Bundesgericht. Ihre allgemeine Haltung, ihr Schweigen auf Fragen, ihre Verständnis- und Sprechschwierigkeiten hätten jedoch dazu beigetragen, den Eindruck zu bestimmen, den sie beim Angeklagten hinterlassen konnte, nämlich den subjektiven Tatbestand.

Der Fall wird an die Freiburger Gerichte zurückverwiesen, die für die erneute Prüfung der zu Unrecht ausgeschlossenen Elemente zuständig sind. (Urteil 7_94 und 95/2023 vom 28. August 2024)

Klassenzimmer, ats

Related News :