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Finanzielle Sicherheit – Marokko: Unterzeichnung zweier Partnerschaftsabkommen zwischen dem DGSN und der Bank Al-Maghrib

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Wachsamkeit. Die Generaldirektion für nationale Sicherheit (DGSN) und die Bank Al-Maghrib haben an diesem Montag in Rabat zwei Vereinbarungen unterzeichnet, die sich jeweils auf die Genehmigung zur Nutzung der technischen Funktionen des CNIE und auf die Sicherheit der Standorte und deren Begleitung beziehen Konvois finanzieren.

Der Abschluss dieser beiden Vereinbarungen, die nacheinander gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 04-20 über den nationalen elektronischen Personalausweis und des Gesetzes Nr. 40-17 zur Festlegung des Status der Bank Al-Maghrib unterzeichnet wurden, festigt die Rahmenpartnerschaft zwischen den zwei Organisationen.

– – Die 1. Vereinbarung mit dem Titel „Vereinbarungsprotokoll für die Genehmigung der Bank Al-Maghrib zur Nutzung der technischen Funktionalitäten des CNIE“ist Teil der Stärkung der Mechanismen zur Identitätsprüfung, um die Vereinfachung von Verfahren und die Digitalisierung von Dienstleistungen voranzutreiben und Identitätsbetrug zu bekämpfen.

Darüber hinaus zielt es darauf ab, der Bank Al-Maghrib die Dienste des von der DGSN entwickelten nationalen vertrauenswürdigen Dritten zur Verfügung zu stellen, damit sie die Identität ihrer Benutzer sicherstellen und deren Identitätsdaten mit deren Zustimmung automatisch aus ihrem CNIE lesen kann in den Räumlichkeiten der Bank Al-Maghrib oder aus der Ferne über ihre Online-Dienste.

– – Die 2. Vereinbarung mit dem Titel „Partnerschaftsvereinbarung im Bereich Sicherheit von Standorten und Bargeldtransporten“zielt seinerseits darauf ab, die bereits bestehende Zusammenarbeit zwischen dem DGSN und der Bank Al-Maghrib im Bereich der Sicherheit der Standorte dieser Einrichtung und der Begleitung von Geld- und Wertkonvois zu formalisieren und diese zu stärken Zusammenarbeit insbesondere durch die regelmäßige Organisation von Sensibilisierungsmaßnahmen und Simulationsübungen.

Artikel 19.ma

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