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Das Verwaltungsgericht entscheidet zugunsten von La Région Réunion im Gegensatz zur Vinci-Gruppe

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Das Verwaltungsgericht entschied über einen Teil der Akten. An diesem Dienstag, dem 8. Oktober, wurde eine erste Entscheidung getroffen, die der Region Recht gibt. Weitere Akten werden noch geprüft, um eine Entscheidung zu treffen, die am 22. Oktober erwartet wird.

Links mit Pascal Souprayen


Veröffentlicht am 8. Oktober 2024 um 12:06 Uhr,
aktualisiert am 8. Oktober 2024 um 13:11 Uhr.

An diesem Dienstag, dem 8. Oktober, hat das Verwaltungsgericht einen Teil seiner Entscheidung gefällt. Die Region Réunion und die Vinci-Bouygues-Gruppe sind sich in der Frage der zusätzlichen Kosten und unbezahlten Beträge für die Arbeiten am bereits gebauten Teil der Neuen Küstenstraße uneinig.

Das Gremium stimmt vorerst mit der örtlichen Gemeinde überein und lehnt einen Teil der Schadensersatzansprüche der Bauherren ab. Insgesamt fordert die Vinci-Bouygues-Gruppe 971 Millionen Euro.

Experten und Anwälte tauschten in der Anhörung am 17. September ihre durch Zahlen untermauerten Argumente aus. An diesem Dienstagmorgen lehnte das Verwaltungsgericht 5 Anträge ab. Andere Akten, wie etwa die 242 Millionen Euro für den Deichbau, werden jedoch noch geprüft. Die endgültige Entscheidung wird für den 22. Oktober erwartet.

Zu diesem Thema vertrat der öffentliche Berichterstatter die Auffassung, dass es nicht Aufgabe der Region sei, für Misserfolge insbesondere bei der Gewinnung von massivem Gestein aufzukommen.

Zuvor waren zwei gütliche Verfahren gescheitert. Die Unternehmen, die das Viadukt von Saint-Denis nach Grande-Chaloupe gebaut haben, fordern zusätzlich 971 Millionen Euro für unbezahlte Schulden und Mehrkosten.

Die neue Küstenstraße hat die Region und den Staat bereits 2,5 Milliarden Euro gekostet. Es bleibt noch der Bau des zweiten Viadukts zwischen Grande-Chaloupe und La Possession zur Vervollständigung der Straßenachse für einen geschätzten Betrag von 820 Millionen Euro.

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