Zum ersten Mal sind Wähler in Flandern in diesem Jahr nicht mehr verpflichtet, an Kommunal- und Provinzwahlen teilzunehmen. Im Gegensatz zu Wallonien und Brüssel, wo die Wahlpflicht weiterhin besteht, führte Flandern im Zuge der Regionalisierung der Kommunalwahlen eine Ausnahme ein. Chris, ein in Flandern lebender Französischsprecher, wunderte sich über die Einladung zu den Wahlen.
Anders als in den Vorjahren sind Wähler in Flandern nicht mehr verpflichtet, an Kommunal- und Provinzwahlen teilzunehmen. Chris, ein in dieser Region lebender Französischsprecher, wunderte sich über die Einladung, die er erhalten hatte, und fragte sich, ob es eine Wahlpflicht gäbe. Er hat uns über die orangefarbene Schaltfläche „Benachrichtigen“ kontaktiert.
Was Chris erhielt, war keine Vorladung, sondern eine einfache Einladung, zur Wahl zu gehen. Tatsächlich besteht in Flandern in diesem Jahr zum ersten Mal keine Wahlpflicht mehr bei Kommunal- und Provinzwahlen. Ist die Wahlpflicht noch in der Verfassung verankert, gilt sie nun nur noch für Bundestagswahlen.
Eine Veränderung, die durch die Regionalisierung ermöglicht wird
Seit 2001 fällt die Organisation der Kommunalwahlen in die Zuständigkeit der Regionen, wodurch Flandern in diesem Jahr die Wahlordnung ändern konnte. Diese Änderung stellt einen Wendepunkt dar, während Wallonien und Brüssel die Wahlpflicht für dieselben Wahlen beibehalten.
In Wallonien und Brüssel gelten weiterhin Sanktionen
In Wallonien und Brüssel bleibt die Wahlpflicht bestehen. Bürger, die ihrer Wahlpflicht ohne gültige Vollmacht oder Begründung nicht nachkommen, können vor den Friedensrichter geladen werden. Bei Zuwiderhandlung kann ein Bußgeld von bis zu 80 Euro verhängt werden, im Wiederholungsfall kann die Strafe bis zu 200 Euro betragen. Darüber hinaus kann ein Wiedereinbürger sein Wahlrecht verlieren.
Kommunalwahlen 2024
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