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Unter Drogen und ohne Führerschein verständigte er nach seinem Unfall selbst die Polizei

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Die Fakten gehen auf den 5. Oktober in Beauvais (Oise) zurück. Am Nachmittag wurde ein Autofahrer von einem entgegenkommenden Fahrzeug erfasst und prallte selbst gegen ein geparktes Auto.

Wie es die Logik in diesen Fällen erfordert, ruft er dann die Polizei, um eine Anzeige zu erstatten und das Gebiet zu sichern. Als sie ankamen, fragte die Polizei ihn nach seinem Führerschein, aber die betreffende Person hatte ihn nicht. Seitdem, am 20. August, wurde es ihm entzogen. Als er beim Fahren ohne Führerschein ertappt wird, steht er vor Gericht. Erschwerend kam hinzu, dass die Polizei bemerkte, dass der junge Mann gerade Cannabis geraucht hatte.

Drei Monate Gefängnis

Der Angeklagte wartet auf die Anpassung von zwei Strafen, nämlich sechs und drei Monaten. Der Staatsanwalt fordert eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird, mit der Verpflichtung zur Pflege, zur Arbeit und zur Zahlung der geschuldeten Beträge an die Staatskasse.

Der Anwalt des Angeklagten erklärt, dass die Empfangsbestätigung des Schreibens mit der Lizenzsperre fehle. Der Angeklagte wird vom Vorwurf des Fahrens ohne Führerschein freigesprochen, erhält aber eine Freiheitsstrafe von drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird, mit der Verpflichtung, sich einer Suchtbehandlung zu unterziehen, zu arbeiten und die geschuldeten Beträge an die Staatskasse zu zahlen. Sein Führerschein wurde ihm für sechs Monate entzogen und er erhielt insgesamt neun Monate Gefängnis.

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