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Er hätte niemals einer SBB Migros einen Balisto stehlen dürfen

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Ein 57-jähriger Schweizer hat im Migrolino am Bahnhof Zofingen einen Balisto für 1.50 Franken gestohlen. Doch er wurde erwischt und die Strafe war hoch: Er musste das Hundertfache des Preises der Tafel Schokolade zahlen. Aber ist das nicht etwas übertrieben? Das sagt der Staatsanwalt.

Simone Brändlin / ch media

Dieser Balisto wird dem Aargauer zweifellos noch lange in Erinnerung bleiben. Im Mai begab sich der 57-Jährige zum Migrolino am Bahnhof Zofingen und dorthin hat einen Balisto Yoberry im Wert von 1.50 Franken gestohlen. Er wurde jedoch auf frischer Tat ertappt und die Straftat wurde angezeigt. Deshalb wurde er per Strafbescheid der Staatsanwaltschaft Aargau zu einer Busse von 150 Franken verurteilt. Zudem muss er Kosten von 300 Franken bezahlen.

Hier ist die Beute, ein Balisto mit „Waldfrüchten“argoviatoday/chmedia

Zur Abschreckung Diebstähle anprangern

Mit welchem ​​Betrag erstatten Migrolino-Mitarbeitende Anzeige wegen Diebstahl? Wird eine Null-Toleranz-Politik angewendet? Hier ist die Antwort des Unternehmens:

„Migrolino-Verkaufsstellen werden im Franchise-Verfahren von selbstständigen Unternehmern betrieben. Es liegt daher in der Verantwortung jedes Franchisepartners, zu entscheiden, wegen welcher Straftaten Anzeige erstattet wird. Diese Strafanzeigen müssen auch dazu dienen, die Täter von der Begehung weiterer Straftaten dieser Art abzuschrecken.“

Und jeder Diebstahl, der den Gerichten zur Kenntnis gebracht wird und für den der Geschädigte eine strafrechtliche Verfolgung beantragt, muss unabhängig von der Höhe des Schadens von der zuständigen Staatsanwaltschaft verhandelt werden.

„Wir haben die Pflicht zur Strafverfolgung“

Adrian Schuler, Sprecher der Staatsanwaltschaft Aargau

Adrian Schuler stellt klar: „Wir können das Gesetz nicht umgehen, nur weil wir es für unverhältnismäßig halten.“ Dies könnte sogar strafbar sein: Jemanden vor Strafverfolgung zu schützen, ist eine Günstlingswirtschaft im Sinne von Artikel 305 des Strafgesetzbuches und ein Verbrechen.“

Für geringfügigen Diebstahl gibt es kein Bußgeld

Darüber hinaus können Straftaten und Vergehen dieser Art nicht mit einem geringen Bußgeld durch die Polizei geahndet werden, und zwar aus einem Grund: Bagatelldiebstahl gehört nicht zum Bußgeldkatalog. „Nachdem die Polizei den Sachverhalt festgestellt hat, erlässt die Staatsanwaltschaft einen einfachen Strafbefehl“, fährt Adrian Schuler fort.

Doch wer legt die Höhe des Bußgeldes fest und hängt diese vom Wert des Diebstahls ab? Der Sprecher der kantonalen Staatsanwaltschaft antwortet: „Die Empfehlungen der Strafverordnungen sehen eine Untergrenze von 100 Franken für geringfügige Vermögensdelikte vor.“ Je nach Situation und Verhalten kann diese Grenze angepasst werden.

Aus dem Strafbefehl geht nicht hervor, ob der Balisto-Enthusiast seine Beute verspeisen konnte oder ob diese von ihm beschlagnahmt wurde.

Die Neuigkeiten aus der Schweiz sind da

Übersetzt und bearbeitet von Tanja Maeder

Das Büro der Berner Übereinkunft kritisiert die Schweiz wegen ihres präventiven Abschusses von Wölfen, da sie ihrer Verpflichtung zum Schutz der Tierwelt widerspricht.

Die Schweiz wird vom Büro der Berner Konvention wegen ihrer Wolfspolitik kritisiert. Das präventive Abschießen dieser Eckzähne wegen „potenzieller Schäden“ stellt eine Maßnahme dar Fehlinterpretation dieses Textes Erhaltung der Tierwelt.

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