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Schweiz: Aufgrund seines Reisepasses wird ihm eine Paintball-Waffe verweigert

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Er hätte sich besser für ein anderes Hobby entschieden. Aleksandar, ein 31-jähriger Aargauer mit Wohnsitz in Biel, hat seit Kurzem eine Leidenschaft für Paintball entwickelt. Für das regelmäßige Training wollte er sich ein eigenes Gewehr anschaffen. Als er sich jedoch bei der Polizei erkundigte, erfuhr er, dass ihm dies aufgrund seines nordmazedonischen Passes in der Schweiz nicht möglich sei. Tatsächlich verbietet das Gesetz den Kauf von Waffen, einschließlich Paintball-Waffen, von bestimmten Ausländern, darunter auch solchen aus Nordmazedonien. Ziel dieser Regelung ist es, das Risiko illegaler Waffenexporte in Konfliktgebiete zu verhindern.

Für Aleksandar wird diese Maßnahme als Ungerechtigkeit empfunden. Trotz seiner Integration in der Schweiz sieht er sich aufgrund seiner Nationalität diskriminiert, was ihn dazu veranlasst, seine Situation mit der einer „schwarzen Liste“ zu vergleichen. Können die Kantone für bestimmte Waffen oder in besonderen Zusammenhängen Ausnahmen gewähren, gehört Paintball im Kanton Bern nicht dazu. Es gibt jedoch Alternativen, wie zum Beispiel das Mieten einer Waffe für Spiele, die es Aleksandar ermöglichen würden, seinem neuen Hobby weiterhin nachzugehen, ohne eine eigene Ausrüstung zu besitzen.


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