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Die FIFA wird bald Vertretungen in Marokko haben

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Der Finanzgesetz (PLF) 2025 schlägt vor, die zu gewähren FIFA au MarokkoBefreiung von der Körperschaftsteuer, der Lohneinkommensteuer, der Mehrwertsteuer sowie der Registrierungs- und Stempelsteuer wie folgt:

– Dauerhafte vollständige Befreiung von der Körperschaftssteuer für FIFA-Vertretungen in Marokko, die im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften gegründet wurden, für alle ihre Aktivitäten oder Operationen, die mit dem in ihren Statuten definierten Zweck im Einklang stehen;

– Befreiung von der Quellensteuer auf Einkünfte aus Aktien, Anteilen und ähnlichen Einkünften für Produkte, die von FIFA-Vertretungen in Marokko an die FIFA oder eine ihrer verbundenen Unternehmen vertrieben werden;

– Befreiung von der Quellensteuer auf Vergütungen, die FIFA-Vertretungen in Marokko an die FIFA oder eine ihrer nicht ansässigen verbundenen Unternehmen zahlen;

– Befreiung von der Mehrwertsteuer im Inland und bei der Einfuhr für von den FIFA-Vertretungen in Marokko erworbene Waren, Materialien, Waren und Dienstleistungen sowie für von ihnen durchgeführte Tätigkeiten gemäß dem in ihren Statuten festgelegten Zweck;

– Befreiung von der Registrierungs- und Stempelsteuer für alle von FIFA-Vertretungen in Marokko ausgestellten Dokumente, einschließlich gegebenenfalls Aufenthaltsgenehmigungen für FIFA-Vertreter und Mitarbeiter von FIFA-Vertretungen in Marokko;

– Befreiung von der Einkommenssteuer auf Gehälter und ähnliche Einkünfte für Mitarbeiter von FIFA-Vertretungen in Marokko, die nicht die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen.


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