Aktualisiert am 30.10.2024
Um jede Gefahr von Störungen der öffentlichen Ordnung zu verhindern, erlässt Jérôme Bonet, Präfekt des Gard, ein Präfekturdekret, das vorübergehend den Vertrieb und den Einzelhandelsverkauf von Feuerwerkskörpern, Treibstoff, Gasflaschen und allen brennbaren oder chemischen Produkten sowie den Verkauf zum Mitnehmen regelt sowie der Konsum von Alkohol im öffentlichen Straßenverkehr.
Daher ist von Donnerstag, 31. Oktober 2024 (12:00 Uhr) bis Samstag, 2. November 2024 (08:00 Uhr), im gesamten Departement Gard Folgendes verboten:
- Feuerwerk: Der Erwerb, die Weitergabe, der Verkauf, der Transport und die Nutzung von Feuerwerkskörpern, pyrotechnischen Artikeln sowie jeglicher Vorrichtung zum Abschuss dieser Produkte.
- Kraftstoffe, Gasflaschen, alle brennbaren oder chemischen Produkte: Der Vertrieb, Transport, Verkauf und Kauf von Kraftstoffen und allen brennbaren oder chemischen Produkten in transportablen Behältern sowie der Vertrieb, Verkauf und Kauf von Gasflaschen sind verboten.
- Der Außer-Haus-Verkauf von Alkohol der Gruppen 3 bis 5, innerhalb temporärer Ausschanklokale sowie jeglicher Alkoholkonsum im öffentlichen Straßenverkehr.
Das Präfekturdekret kann über den folgenden Link eingesehen werden: