Die vom Strafgericht Bobigny verhängten Strafen belaufen sich auf zwei bis vier Jahre Gefängnis bei fortgesetzter Untersuchungshaft. Den Ermittlungen zufolge bettelten sechs Kinder im Alter von 10 bis 16 Jahren bereits seit mehreren Jahren.
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Vor Gericht erschienen ein 39-jähriger Vater und eine 37-jährige Mutter sowie ihr 20-jähriger ältester Sohn, alle rumänischer Staatsangehörigkeit. Sie wurden zu vier, drei bzw. zwei Jahren Gefängnis mit fortgesetzter Inhaftierung verurteilt. Ihre verschiedenen elterlichen Autoritäten wurden ihnen entzogen. Eine Unzulässigkeit erhielten sie jedoch entgegen den Forderungen der Staatsanwaltschaft nicht.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft, die eine zweijährige Untersuchung durchführte, zwangen sie mindestens sechs minderjährige Kinder im Alter von 10 bis 16 Jahren zum Betteln, die meisten davon gehörten ihnen. Zwei Schwiegertöchter, Teenager und nach Zigeunertradition verheiratet, wurden ebenfalls beim Betteln beobachtet, während sie schwanger waren.
An der Bondy-Brücke, zwischen den mehreren ineinandergreifenden Fahrspuren, nutzten die Kinder eine unterschiedlich lange rote Ampel, um die Fenster der Autofahrer zu putzen, ausgestattet mit einer Flasche Wasser voller Seife und einem Raclette. Als die Operation beendet war, baten sie um ein kleines Zimmer. Das gesammelte Geld war die Haupteinnahmequelle dieser Familie, die in Hütten in einem Lager lebte.
“Von dem Moment an, in dem wir unsere Kinder zum Betteln schicken können, sind wir durchaus in der Lage, sie zur Schule zu schicken.“ Dennoch kritisierte Staatsanwältin Cécile Delignon, indem sie „harte Strafen“ forderte: sechs Jahre für den Vater, vier Jahre für die Mutter, drei Jahre für den gemeinsamen Sohn. “Es liegt in unserer Tradition, (…) wir betteln“rechtfertigte der Vater und verpflichtete sich, seiner Familie nach ihrer Abwesenheit ein stabiles Leben zu ermöglichen.
“In der Zigeunertradition gilt das Kind als ein zu verwöhnendes Wesen (…) Es ist sachlich falsch zu sagen, dass alle Zigeunerkinder zum Betteln geschickt werden.“widerlegte der Staatsanwalt.
Den Angaben der Angeklagten zufolge waren deren Kinder und Schwiegertöchter frei und gingen aus eigenem Antrieb betteln.
Gefordert waren außerdem ein Verbot des französischen Territoriums und ein Verlust der elterlichen Sorge. „Diejenigen, die in der Box sind, haben keine Entschuldigung, ihnen wurde Unterstützung angeboten, die sie aber nicht in Anspruch genommen haben“sagte der Staatsanwalt.
Von den sechs Kindern, die nach den Festnahmen der Kinderfürsorge anvertraut wurden, sind vier weggelaufen und können bis heute nicht aufgespürt werden. Zwei weitere wurden platziert und „Mir geht es gut“so der Verein SOS Victimes 93, der sie vertrat. Die Familie war bereits mit dem Gesetz in Konflikt geraten, als eine der jugendlichen Stieftöchter, von denen der Bericht ausging, mit ihrer ein paar Monate alten Tochter heimlich in einer anderen Region untergebracht wurde. Ihre Spur war jedoch gefunden worden und ihr Partner war zurückgekehrt, um nach ihr zu suchen.
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