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Wählt ein Unternehmen die falsche Brücke zur Sanierung aus, muss das Rathaus 52.000 Euro zahlen

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Ein kleiner Arbeitsfehler an einer Brücke in Belgien kostete die Stadt Charleroi 52.000 Euro, die nichts verlangt hatte.

Das ist kein belgischer Witz, sondern eine echte Tatsache. In Charleroi, nicht weit von der französischen Grenze, weniger als 50 Kilometer von Maubeuge entfernt, gibt es zwei Brücken mit identischem Aussehen, die zur gleichen Zeit gebaut wurden und einige hundert Meter voneinander entfernt liegen.

Es gibt jedoch einen bemerkenswerten Unterschied zwischen den beiden, der administrativer Natur ist. Eine der Brücken steht unter der Verantwortung des Rathauses von Charleroi, während die andere der Region Wallonien gehört.

Die Region fordert ein Unternehmen auf, ihre Brücke zu sanieren. Das kontaktierte Unternehmen wird jedoch die Arbeiten an der anderen Brücke durchführen, die sich am selben Kanal befindet und vom Rathaus verwaltet wird. Daher schickt das Unternehmen die Rechnung in Höhe von 52.453 Euro an das Rathaus.

RMC-Geschichte des Tages: Arbeitsfehler an einer Brücke, eine Stadt, die nichts verlangt hat, muss die Kosten bezahlen – 01/111

Ein Vorteil ohne Schaden

Die Gemeinde Charleroi hätte Einspruch erheben können, aber es wäre notwendig gewesen, die neuen Barrieren zu entfernen, um veraltete zu installieren. „Kein Interesse“, meint Eric Goffart, der stellvertretende Bürgermeister von Charleroi, der für öffentliche Arbeiten zuständig ist. Er weist darauf hin, dass die Stadt von einem Vorteil profitiert habe, ohne ihren Einwohnern Schaden zuzufügen, und dass sie sich auf rechtlicher Ebene ein wenig blockiert und gezwungen fühle diesen Betrag zu zahlen.

„Die Verwirrung ist da, sie ist anekdotisch“, meint Eric Goffart, der sich einen kleinen Spott nicht verkneift: „Das ist nicht der größte Fehler, den unsere Regionalverwaltung in den letzten Jahren gemacht hat.“

Aber seien Sie versichert, die Arbeiten an der Brücke, die wirklich nötig waren, wurden auch durchgeführt.

SG mit Clément Brossard

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