Auf vielen Straßen in Frankreich treten neue Vorschriften in Kraft.
Ab dem 1. November 2024 treten auf vielen Straßen in Frankreich neue Vorschriften in Kraft. Diese Verpflichtung betrifft Millionen von Autofahrern, da bestimmte Reifentypen in 34 Departements verboten werden. Diese Maßnahme, die bis zum 31. März 2025 gilt, stärkt das Berggesetz, das seit 2021 in Berggebieten eingeführt wurde.
Konkret sind im Winter nur Reifen mit der 3PMSF-Kennzeichnung (Three Peak Mountain Snow Flake) zugelassen. Dieses Label, erkennbar an seinem Logo mit drei Berggipfeln und einer Schneeflocke auf der Reifenflanke, garantiert eine strengere Zulassung und bessere Leistung auf Schnee, Eis und Glatteis.
Umgekehrt sind Standardreifen verboten. Ebenso gelten Reifen, die nur die Kennzeichnung M+S (Schlamm und Schnee) oder 4S (4 Jahreszeiten) tragen, nicht mehr als gesetzeskonform, obwohl sie bei kaltem Wetter eine bessere Leistung erbringen. Wenn ein solcher Reifentyp nicht vorhanden ist, bleibt Autofahrern jederzeit die Möglichkeit, als Alternative zu Winterreifen abnehmbare Ausrüstung im Fahrzeug zu haben. Für Reisen in Gebieten, die unter das Berggesetz fallen, bleiben Schneeketten oder Schneesocken gültige Optionen.
Die von dieser Verordnung betroffenen Gebiete umfassen die wichtigsten französischen Gebirgsketten: die Pyrenäen, die Alpen, das Zentralmassiv, die Vogesen, den Jura und Korsika. Durch die B58-Schilder, auf denen Berge, ein Reifen und ein Koffer abgebildet sind, sind diese Gebiete eindeutig erkennbar.
Das Berggesetz kann für ein ganzes Departement gelten, wie es für Haute-Savoie der Fall ist. Für andere Departemente gilt das Gesetz jedoch nur in wenigen Gemeinden. Im Jura beispielsweise ist sie in 272 von 494 Gemeinden wirksam. Die Präfekturen jedes Departements legen im Voraus die Liste der Städte fest, in denen die Maßnahme eingeführt wird. Diese Liste ist auf der Website zur Verkehrssicherheit verfügbar.
Theoretisch geht das Berggesetz mit abschreckenden Sanktionen für Täter einher. Autofahrern, die sich nicht an diese neue Regelung halten, droht ein Bußgeld von 135 Euro. Die Strafverfolgungsbehörden haben auch die Möglichkeit, nicht konforme Fahrzeuge stillzulegen. Das Dekret zur Umsetzung der Sanktionen wurde jedoch nicht von der Regierung unterzeichnet. Daher wird sich die Polizei auf präventive Maßnahmen beschränken, ohne die Möglichkeit einer verbalen Aussage. Autofahrer, die sich nicht an die Vorschriften halten, erhalten eine einfache Mahnung.
Autofahrer, die in diesen Gebieten wohnen oder eine Reise dorthin planen, werden daher gebeten, vor Beginn der Winterperiode ihre Ausrüstung zu überprüfen und sich an die neuen Vorschriften zu halten. Diese Maßnahme betrifft alle Arten von Fahrzeugen, die in den unter das Gesetz fallenden Berggebieten verkehren.
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