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Fiktive Unternehmen, Geisterangestellte … 150.000 Euro wurden bei einem riesigen Betrug in Yvelines unterschlagen

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Der Schaden wird zwischen 2018 und 2023 auf fast 150.000 Euro geschätzt. Ein ehemaliger Einwohner von Yvelines, der jetzt in Chambray-lès-Tours (Indre-et-Loire) lebt, hat am 13. Dezember einen Termin vor Gericht, um sich wegen Betrugs und Betrugsversuchen zu äußern im Zusammenhang mit ungerechtfertigten Anträgen auf Arbeitslosenunterstützung mehrerer Arbeitnehmer, insbesondere derjenigen, die in der Branche ansässig sind d’Élancourt.

Der Ursprung der Untersuchung geht auf den März 2023 zurück, als Pôle emploi (heute Travail) die Finanzbrigade kontaktierte, nachdem Unregelmäßigkeiten festgestellt worden waren. Polizeibeamte der Untergrundwirtschaftsgruppe identifizieren einen ihren Diensten bereits bekannten Verdächtigen, der über zwei fiktive Unternehmen falsche Arbeitsbescheinigungen für 25 Mitarbeiter ausstellt. Das Endziel besteht darin, Sozialleistungen und Entschädigungen von Pôle emploi und anderen Verwaltungen zu erhalten.

Dabei machten die Ermittler das neue Zuhause des Verdächtigen ausfindig, der sich nach Verbüßung einer Strafe wegen vergleichbarer Straftaten aus dem Gefängnis entlassen hatte und sich 200 km weiter südlich in der Nähe von Tours (Indre-et-Loire) niederließ. Die Polizeibeamten der Finanzbrigade entschieden sich mit Hilfe eines Gendarmerie-Überwachungs- und Interventionskommandos (PSIG) für eine Festnahmeaktion im Pavillon und beschlagnahmten bei dieser Durchsuchung zahlreiche Dokumente, die als Beweismittel dienen könnten.

Den Ermittlern zufolge hätte das Geld es ermöglicht, den Alltag des Tatverdächtigen und seiner Partnerin ohne legales Einkommen zu finanzieren, insbesondere durch den Abschluss von Fahrzeug- und Wohnungsmietverträgen. Der als „erfahrener Straftäter“ beschriebene Mann gab den Sachverhalt zu, ging jedoch nicht näher auf seine betrügerischen Aktivitäten ein. Auch der 39-Jährige hatte sich im Vorfeld darum gekümmert, seine Insolvenz zu organisieren, um Pfändungen zu vermeiden.

Nach zwei Tagen in Polizeigewahrsam wurde die Person vorgeführt, um ihr sofort vor Gericht gestellt zu werden, die Anhörung wurde jedoch schließlich auf den 13. Dezember verschoben. Mittlerweile steht er unter richterlicher Aufsicht. Was die gefälschten Mitarbeiter betrifft, die gegenüber den an den Drahtzieher der Gruppe gezahlten Beträgen „ausweichend“ blieben, werden sie anschließend wegen strafrechtlicher Anordnungen vor Gericht geladen.

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