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Winterreifen. Dies sind die Gemeinden der Aude, in denen Sie unbedingt für den Winter gerüstet sein müssen

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Par

Fabien Hisbacq

Veröffentlicht am

3. November 2024 um 19:32 Uhr

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Keine Toleranz mehr. Bisher musste man seit 2012 jeden Winter damit fahren Sonderausstattung in bestimmten Gemeinden derhört. Dies wird ab wieder der Fall sein vom 1. November 2024 bis zum 31. März 2025 In 32 Gemeinden der Abteilung. Doch nun wird ihr Fehlen mit einer Geldstrafe geahndet.

In Aude haben wir vor drei Jahren eine sorgfältige Berechnung durchgeführt, um zu bestimmen, welche Teile des Territoriums den Anforderungen entsprechen sollten. 179 Gemeinden liegen im Pyrenäenmassiv, 37 im Zentralmassiv. Basierend auf der Höhe des Straßennetzes und Wetterkriterien haben wir letztendlich eine Liste mit nur 32 Gemeinden zusammengestellt. Alles in den Pyrenäen. Mit ein paar bedeutende Ausnahmen wie Bugarach oder der Gipfel des Nore (1.211 m über dem Meeresspiegel)…

Alles im Südosten, nichts im schwarzen Berg

Die Aude-Gemeinden, die von der Verpflichtung zur Installation von Winterausrüstung betroffen sind, sind Artigues, Aunat, Belcaire, Belfort-sur-Rebenty, Belvis, Bessède-de-Sault, Le Bousquet, Cailla, Campagna-de-Sault, Camurac, Le Clat, Comus, Coudons, Counozouls, Escouloubre, Espezel, La Fajolle, Fontanès-de-Sault, Galinagues, Gincla, Joucou, Marsa, Mazuby, Mérial, Montfort-sur-Boulzane, Niort-de-Sault, Quirbajou, Rodome, Roquefeuil, Roquefort-de -Sault, Sainte-Colombe-sur-Guette und Salvezines.

Geldstrafen

Im Falle der Nichteinhaltung dieser Verpflichtung ist dies der Fall 135 Euro Strafe für Zuwiderhandelnde (Geldstrafe von 4e Klasse). Und das ist nicht die einzige Änderung…

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Fahrzeuge (alle mit vier oder mehr Rädern), die in diesen Gemeinden auch nur gelegentlich verkehren, müssen daher mit Winterreifen (Winterreifen) oder Ketten ausgestattet sein. Betroffen sind leichte Fahrzeuge (Klasse M1 und N1), Nutzfahrzeuge (Klasse M2 und M3), Busse und schwere Nutzfahrzeuge (Klasse N2 und N3).

Ketten oder Socken?

Was die Ausrüstung anbelangt, müssen Sie Ihr Fahrzeug bereithalten oder damit ausstatten, je nach Ihrer Wahl: „ abnehmbare Anti-Rutsch-Vorrichtungen (Ketten und Socken)“ oder Winterreifen, erinnert Verkehrssicherheit. Die Vorschriften erlauben die Wahl zwischen Metallketten und „Textilketten“, umgangssprachlich auch „Schneestrümpfe“ genannt. Für die Bestückung der Antriebsräder benötigen Sie mindestens zwei. Ketten oder Socken müssen an Bord des Fahrzeugs einsatzbereit aufbewahrt werden, sofern die Fahrt über die von den neuen Vorschriften betroffenen Gebiete führt.

Nur „3PMSF“

Und bei Winterreifen muss es sich um Reifen handeln, die unter die Bezeichnung „3PMSF“ fallen. Bisher galten 4S „4-Jahreszeiten“-Reifen als Winterreifen, sofern sie den Stempel „3PMSF“ trugen. Ebenso Fahrzeuge, die „Spikereifen tragen“. [étaient] von der Ausrüstungspflicht befreit. Ab 1Ist November 2024 werden nur noch 3PMSF-Reifen als Äquivalent zu den Ketten akzeptiert. Der Kauf und die Verwendung anderer „Winterreifen“ bleiben weiterhin möglich, allerdings müssen die Benutzer in diesem Fall auch über Ketten verfügen, um ab 1 zu fahrenIst November bis 31. März in den von der Maßnahme betroffenen Gebieten.

Klicken Sie hier, um alle Gemeinden zu finden, in denen eine Winterausrüstung Pflicht ist, sowie weitere Informationen zu diesem Thema.

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