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Chloé Frammery gelingt es nicht, zwei Journalisten in Genf zu verurteilen

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Veröffentlicht am 6. November 2024 um 15:34 Uhr / Geändert am 6. November 2024 um 16:23 Uhr

Das Genfer Polizeigericht hat gerade sein Urteil im Fall zwischen Chloé Frammery, einer Persönlichkeit lokaler Koronaskeptiker, und Serge Michel, Chefredakteur von Heidi.news, und seinem damaligen Mitarbeiter Grégoire Barbey (der später Herausgeber wurde) gefällt Bei Temp). Den Journalisten wurde der Vorwurf der Verleumdung vorgeworfen, weil sie dem Beschwerdeführer ehrenwidriges Verhalten vorgeworfen hatten, und wurden freigesprochen. In der Entscheidung heißt es, dass beide einen klaren Beweis ihres guten Glaubens erbracht haben. Mit anderen Worten: Sie hatten ernsthafte und berechtigte Gründe zu der Annahme, dass die ehemalige Lehrerin durch ihre Veröffentlichungen und Kommentare geeignet war, Antisemitismus zu fördern oder sich an einem solchen Trend zu beteiligen.

Während der Anhörung am 1. Oktober kritisierte Chloé Frammery, die als einzige ihren Fall vertrat, die Journalisten dafür, dass sie sie als überzeugte Antisemitin dargestellt und damit zur Zerstörung ihrer Existenz beigetragen hätten. Das Gericht legt eine weitere Lesart der drei belasteten Artikel vor, die im Herbst 2021 von Heidi.news (Medien der Le Temps-Gruppe) veröffentlicht wurden. Dem Urteil zufolge deutet keiner dieser Texte darauf hin, dass die Beschwerdeführerin „ein inneres antisemitisches Gefühl hegt“, keiner behandle sie mit Verachtung und alle vorliegenden Behauptungen seien Tatsachenbehauptungen (und kein Werturteil), deren Realität überprüft werden könne.

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