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Die der Anticor erteilte Genehmigung, zwischen 2021 und 2024 eine Zivilpartei zu werden, war rechtswidrig

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Der von der Anticor-Vereinigung angerufene Staatsrat lehnt seine Kassationsbeschwerde ab und bestätigt das Urteil des Pariser Verwaltungsberufungsgerichts, das entschieden hat, dass die Genehmigung, die dieser Vereinigung im Jahr 2021 vom Ministerpräsidenten erteilt worden war, eine Zivilpartei zu werden in bestimmten Fällen war illegal.

Die Strafprozessordnung sieht vor, dass eine Vereinigung zugelassen sein muss, um in Angelegenheiten der Korruptionsbekämpfung die Rechte der Zivilpartei vor dem Strafrichter ausüben zu können. Die Genehmigung wird für die Dauer von drei Jahren erteilt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, darunter eine Bedingung, die sich auf die Uneigennützigkeit und Unabhängigkeit der Tätigkeit des Vereins bezieht, die insbesondere anhand der Herkunft seiner Mittel beurteilt wird. Die Genehmigung, von der der Anticor-Verband seit 2015 profitiert hatte, wurde durch ein Dekret des Premierministers vom 2. April 2021 für einen weiteren Zeitraum von drei Jahren verlängert.

Dieses Dekret wurde am 23. Juni 2023 vom Pariser Verwaltungsgericht auf Antrag eines Mitglieds und eines ehemaligen Mitglieds des Vereins aufgehoben. Das Gericht entschied, dass der Premierminister rechtlich nicht davon ausgehen könne, dass die in der Begründung des angefochtenen Beschlusses dargelegte Bedingung des uneigennützigen und unabhängigen Charakters der Aktivitäten des Vereins nicht erfüllt sei, und dennoch die Genehmigung erteilen könne, obwohl er damit zufrieden sei Verpflichtung des Verbandes, in Zukunft Korrekturmaßnahmen zu ergreifen1. Im Berufungsverfahren bestätigte das Pariser Verwaltungsberufungsgericht dieses Urteil mit Urteil vom 16. November 20232.

Der Staatsrat ist mit einer Kassationsbeschwerde der Anticor-Vereinigung befasst und bestätigt heute das Urteil des Pariser Verwaltungsberufungsgerichts. Einerseits geht es wie das Oberverwaltungsgericht davon aus, dass das Mitglied und das ehemalige Vereinsmitglied, das den Fall an das Verwaltungsgericht weitergeleitet hatte, ein hinreichendes Klageinteresse dargelegt haben, um die Genehmigung anzufechten. Andererseits bestätigt es die Argumentation, mit der das Verwaltungsgericht und das Verwaltungsberufungsgericht die Anordnung des Premierministers für rechtswidrig erklärt haben. Damit wird die rückwirkende Aufhebung des Dekrets vom 2. April 2021 bestätigt, das somit rechtskräftig wird.

Unabhängig von diesem Verfahren erteilte der Premierminister dem Anticor-Verband am 5. September 2024 eine neue Genehmigung für die Dauer von drei Jahren. Diese Entscheidung folgte einem neuen Antrag des Verbandes. Es intervenierte, nachdem der summarische Richter des Pariser Verwaltungsgerichts mit Beschluss vom 9. August 2024 den Premierminister angewiesen hatte, nicht länger zu warten und über diesen jüngsten Antrag zu entscheiden.

Für die Zeit vor dem 5. September 2024 ist es allein Sache des Strafrichters, über die Folgen für das laufende Verfahren zu entscheiden, die sich aus der Aufhebung des Beschlusses vom 2. April 2021 ergeben, der durch den Tatbestand bestandskräftig geworden ist Entscheidung des Staatsrates.

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1 Entscheidung des Pariser Verwaltungsgerichts Nr. 2111821/6-1 vom 23. Juni 2023
2 Entscheidung des Pariser Verwaltungsberufungsgerichts Nros 23PA03811, 23PA03813 vom 16. November 2023

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