Ein 25-jähriger Mann, ehemaliger RN-Kandidat, der den Gerichten bekannt ist, stand an diesem Mittwoch, dem 6. November, vor Gericht, weil er im vergangenen September in Doubs einen Siebzigjährigen tödlich verletzt hatte. In einem wilden Auto prallte er in der Nähe von Pontarlier an der Kreuzung La Vrine heftig gegen das Fahrzeug des Opfers und seinen Beifahrer.
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An diesem Mittwoch fand vor dem Strafgericht Besançon eine Sonderverhandlung statt. Quentin L. stand am 7. September 2024 wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung wegen Verursachung eines Autounfalls vor Gericht. Am Steuer saß der 25-jährige Grenzgänger, ein Heizungsbauer in der Schweiz eines wilden Audi an diesem Tag.
Rund um La Vrine, auf der RN57, in der Stadt Val-d’Usiers im Departement Doubs, überholte er mit hoher Geschwindigkeit mehrere Fahrzeuge, bevor er einen Dacia traf, der gerade in den Verkehr gekommen war. Das Heck des Dacia ist völlig zertrümmert. Der 70-jährige Fahrer Claude G. wurde aus seinem Fahrzeug geschleudert und starb. Sein Beifahrer Roger M. wird schwer verletzt. Der Fahrer des Audi wurde am 13. September bis zu seinem Prozess in Untersuchungshaft genommen.
Der Fahrer, der den Unfall verursacht hat, ist ein ehemaliger National Rally-Aktivist. Im Jahr 2021 war er stellvertretender Departementsreferent der Génération Nation du Doubs. Im selben Jahr, im Juni, kandidierte er erfolglos als RN-Kandidat für die Departementswahlen im Kanton Pontarlier in der Gemeinde La Cluse-et-Mijoux.
Aber auch der Justiz ist Quentin L. bekannt. Fünf Monate nach den Wahlen wurde er verhaftet und verurteilt, weil er mehrere Moscheen in Pontarlier, Montlebon und Besançon im Doubs beschädigt hatte. An den Wänden werden rot bemalte Lothringerkreuze entdeckt.
Der Mann wurde auch in den Jahren 2020 und 2021 wegen häuslicher Gewalt und des Tragens einer Waffe der Kategorie D verurteilt.
Der Gerichtssaal ist voll. Auf den Bänken die beiden Familien der Insassen des Dacia. Die Familien sind verwandt, die beiden Männer waren Schwager und wohnten in der Nähe. Die Familien sind in diesem Fall zu Zivilparteien geworden, ebenso wie vier beim Unfall anwesende Verkehrsteilnehmer.
In der Loge blickt der Angeklagte nicht in den Gerichtssaal und bleibt dem Gericht zugewandt. Er kehrt zu den Umständen der Tragödie zurück. Am Tag des Unfalls „Ich hatte kein bestimmtes Ziel, ich genoss die Sonne. Ich werde (das Fahrzeug) in letzter Sekunde sehen, wenn es vor mir steht. Ich habe nach links auf das Restaurant geschaut, und als ich auf die Straße schaue, sehe ich ihn vor mir.“
Das von der Gendarmerie durchgeführte Gutachten ermöglichte es nicht, die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Aufpralls zu bestimmen. Die vom Präsidenten verlesenen Aussagen von Autofahrern deuten darauf hin, dass das Fahrzeug „wie ein Pfeil“ fuhr und dass der Dacia genügend Zeit hatte, um vorbeizukommen, bevor die Autoschlange eintraf. Der Angeklagte gibt an, dass er seine Geschwindigkeit zum Zeitpunkt des Aufpralls nicht kenne:
Ich habe das Auto laufen lassen, im 8. Gang, zwischen 100 und 110 Kilometer pro Stunde, das ist ungefähr das Gefühl, das ich in diesem Moment hatte.
Vom Gericht zu seinem Verhältnis zur Geschwindigkeit befragt, gab Quentin L. zu „Liebe Geschwindigkeit und Autos“. Das Fahrzeug überholte offenbar vier Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit, als sie in eine Kurve fuhren. „Ich glaube, es liegt einfach daran, dass ich dachte, ich hätte Selbstvertrauen. Es ist ein Auto, denn es gehört mir, ich weiß es. Ich weiß, dass es eine Notbremsung gibt, so etwas. Ich hätte mir nicht vorstellen können, dass es so enden würde. Generell gilt, dass mein Blick mehr auf die Straße als auf den Tacho gerichtet ist.“erklärte er in der mündlichen Verhandlung.
Der Staatsanwalt verwies darauf, dass auf dem Führerschein des Angeklagten seit dessen Erwerb im Jahr 2017 14 Verstöße verzeichnet seien. Auf seinem Handy seien Videos gefunden worden, in denen er mit sehr hoher Geschwindigkeit unterwegs sei.
Reue: „Ich wollte nie, dass das passiert.“
Der Angeklagte äußerte sein Bedauern über diesen tödlichen Unfall. „All dies führt zu dramatischen Konsequenzen, Konsequenzen, mit denen ich nicht leicht leben kann und die ich in meinem Gewissen behalte, ich kann es nur bereuen, ich hätte nie gewollt, dass das passiert.“erklärt Quentin L.
Der Anwalt der Zivilparteien, Maître Bernard, bestand darauf, dass der Angeklagte ein „Mörder“ sei, der keine Verantwortung für das Verbrechen übernehme und dass ihm die Straftaten, die er aus „Egoismus“ begangen habe, egal seien.
Während des Streits ist im Publikum Weinen zu hören. Das stellt der Anwalt dar Roger M., Beifahrer des angefahrenen Dacia, befindet sich in einem Rehabilitationszentrum, moralisch sehr betroffen.
Die Staatsanwaltschaft beantragte eine fünfjährige Haftstrafe mit fortgesetzter Untersuchungshaft, den Entzug des Führerscheins und ein einjähriges Verbot, einen Führerschein zu besitzen. Der Staatsanwalt beantragte außerdem ein „iVerbot des Führens jeglicher Kraftfahrzeuge für ein Jahr zur Sicherung der Straßen des Haut-Doubs“.
Der Verteidiger Maître Jérôme Pichoff plädierte seinerseits insbesondere dafür, den erschwerenden Tatbestand einer Geschwindigkeit von 50 km/h oder mehr zu beseitigen. Das stromaufwärts der Unfallstelle befindliche Radar hat das Auto nicht geblitzt. Er fügte hinzu, dass der Dacia vor der Einfahrt in die Kreuzung keine Sicht hatte und dass dies ein Sektor sei „Unfallträchtig“. Der Anwalt plädierte für eine Gefängnisstrafe mit elektronischem Armband und zivilrechtlicher Verantwortungsteilung.
Vor der Beratung wollte sich der Angeklagte an die Familien der Opfer wenden. „Ich möchte mich bei den Familien und den Opfern entschuldigen, dieser Unfall tut mir aufrichtig leidsagte Quentin L.
Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren, insbesondere wegen „der Persönlichkeit“ von Quentin L, während er den Forderungen der Staatsanwaltschaft wegen Fahrverboten, Führerscheinverboten und Fahrzeugbeschlagnahmung folgte. Der erschwerende Umstand einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 50 km/h wurde nicht berücksichtigt. Als das Urteil verkündet wurde, atmeten die Familien der Opfer erleichtert auf. Der Angeklagte seinerseits reagierte nicht.
Die zivilrechtlichen Interessen der 23 Zivilparteien und eines der Verkehrsteilnehmer werden im Juni 2025 beurteilt.
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