Die Bundesanwaltschaft (BPO) hat vor dem Bundesstrafgericht Anklage gegen zwei Schweizer Staatsangehörige wegen qualifizierter Geldwäscherei erhoben. Er wirft den beiden Angeklagten vor, seit mindestens vier Jahren und im Rahmen eines auf internationaler Ebene agierenden Verschwörungsnetzwerks Vermögenswerte kriminellen Ursprungs in Höhe von 34 Millionen Euro, einer Million Schweizer Franken und rund 830 Kilo Gold grenzüberschreitend bewegt zu haben, ohne Einhaltung der geltenden Deklarationspflichten. Da die Angeklagten den Sachverhalt zugeben, werden sie im vereinfachten Verfahren angeklagt.
Die beiden Angeklagten wurden im Juni 2023 im Rahmen einer gemeinsamen Aktion mit den italienischen Behörden festgenommen. Ziel dieser Operation war ein kriminelles Netzwerk, das offenbar in den Schmuggel von Gold und anderen Wertgegenständen sowie in Geldwäscheaktivitäten verwickelt ist. Insgesamt wurden bei dieser Aktion zehn mutmaßliche Mitglieder dieses Netzwerks festgenommen.
Das MPC wirft den beiden Angeklagten im Alter von 56 und 63 Jahren vor, zwischen Frühjahr 2019 und Juni 2023 von ihnen unbekannten Personen in Italien, Holland und Deutschland Vermögenswerte kriminellen Ursprungs erhalten und in die Schweiz gebracht zu haben, insbesondere in Form von Kasse. Nach Angaben der Anklage transportierten die Angeklagten das Geld in in Fahrzeugen aufgestellten Verstecken. Vor allem in Italien tauschten sie das gesammelte Geld gegen Gold ein, das sie dann ohne Deklaration in die Schweiz transportierten.
Laut Anklage war es vor allem der 63-jährige Angeklagte, der diese Fahrten im Auftrag seiner jüngeren Lebensgefährtin durchführte. Nach einem Zwischenstopp in der Schweiz bei den Firmen des 56-jährigen Beklagten überquerten die beiden Männer erneut die Grenze und transportierten die Vermögenswerte per Flugzeug nach Istanbul oder Dubai oder mit Pkw oder Lkw nach Deutschland und in die Türkei.
Den Vorwürfen der BA zufolge stammten die grenzüberschreitend bewegten Vermögenswerte im vorliegenden Fall aus international organisiertem Drogenschmuggel oder groß angelegten Drogenhandelsoperationen in Europa, wovon die Angeklagten wussten oder zumindest glaubten, dass sie damit leben könnten.
Durch diesen Schmuggel haben die beiden Angeklagten rund 34 Millionen Euro, eine Million Schweizer Franken und 830 Kilo Gold vom staatlichen Beschlagnahmungsrecht abgezogen oder die Rückverfolgung erschwert. Sie erwirtschafteten einen Gewinn von rund 500.000 Franken und machten sich laut Anklage der qualifizierten Geldwäscherei schuldig.
Der 63-jährige Angeklagte blieb seit seiner Festnahme im Juni 2023 bis Anfang November 2023, sein jüngerer Komplize bis Ende September 2024 in Sicherungsverwahrung. Beide Angeklagten erkennen den Sachverhalt an, was ein vereinfachtes Verfahren ermöglicht . . Wenn das Gericht der Auffassung ist, dass die Voraussetzungen für ein Urteil im vereinfachten Verfahren erfüllt sind, werden die in der Anklageschrift enthaltenen Sachverhalte, Sanktionen und zivilrechtlichen Ansprüche einem Urteil gleichgestellt. Andernfalls wird die Akte an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, um sie im ordentlichen Verfahren zu bearbeiten.
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