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???????? Seine-Maritime. Eine Großmutter wegen Entführung ihrer 7-jährigen Enkelin verurteilt, die untergebracht werden sollte

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In Seine-Maritime wurde eine 51-jährige Großmutter zu einem Jahr Gefängnis, davon sechs Monate, verurteilt, weil sie ihre siebenjährige Enkelin entführt hatte, die in der Kinderfürsorge (ASE) untergebracht werden sollte.

Sie weigerte sich, das Kind zu sehen, wurde von ihren Eltern abgelehnt und den Sozialdiensten anvertraut. Sie floh mit ihm nach Belgien und dehnte die Entführung über einen Zeitraum von drei Monaten aus.

Eine Herzensentscheidung für eine Großmutter, die ihrer Enkelin sehr nahe steht

Im Juni 2024 ordnete ein Richter die Unterbringung des kleinen Mädchens bei der ASE an, weil die Eltern es verlassen hatten. Die ihrer Enkelin sehr nahestehende Großmutter, die sich selbst als „Kuchen-Oma“ bezeichnet, konnte diese Entscheidung nicht mittragen. „Sie hat mit ihrem Herzen und aus Angst gehandelt“, argumentierte ihr Anwalt während der Anhörung vor dem Gericht in Dieppe, wie Paris-Normandie berichtet.

Ein Flug nach Belgien und eine Verhaftung drei Monate später

Am 17. Juli sollte das Mädchen zur Unterbringung vorgestellt werden, erschien aber nie. Die Großmutter, belgische Staatsangehörige, brachte das Kind nach Belgien, wo sie unter prekären Bedingungen bei Bekannten lebten. Offiziell fand die „Subtraktion der Kinder nach Aszendent“ vom 6. August bis zum 29. Oktober 2024 statt, dem Tag, an dem die Großmutter mithilfe von Telefonaufzeichnungen und Kennzeichenlesesystemen gefunden und festgenommen wurde.

Verurteilung und geändertes Urteil

Der Anwalt der Großmutter betonte, dass ihre Mandantin das Leid ihrer Enkelin nicht ertragen könne und dass sie, obwohl sie geflohen sei, nicht die Absicht habe, sie auf unbestimmte Zeit zu behalten. Gemäß den Anordnungen der Staatsanwaltschaft verurteilte das Gericht die Großmutter zu einem Jahr Gefängnis, davon sechs Monate in Form von Hausarrest und sechs Monate auf Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss sie sich einer Behandlung unterziehen und ihren Wohnsitz nachweisen.

Quelle: Le Parisien


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