Am 31. Oktober wurde Ibrahim, ein Asylbewerber aus dem Sudan, in Pont-Saint-Esprit betrunken wegen Belästigung der Öffentlichkeit festgenommen und bei seiner Festnahme einen Gendarm gebissen. An diesem Montag, dem 4. November, erschien der 25-Jährige vor dem Strafgericht von Nîmes, wo er seine Handlung als Schmerzreflex erklärte und gleichzeitig beteuerte, dass er nie die Absicht gehabt habe, Schaden anzurichten.
Die Ereignisse ereigneten sich am Abend, als Ibrahim lautstark und störend mit seiner lauten Musik und seinen Beleidigungen Passanten belästigte. Wie Midi-Libre berichtet, griff ein alarmiertes Gendarmerieteam ein, um ihn festzunehmen. Der besonders aufgeregte Mann wehrte sich gegen seine Festnahme, wehrte sich heftig und versuchte zu fliehen. In diesem Zusammenhang packte er, nachdem er mit Handschellen gefesselt und im Polizeifahrzeug untergebracht war, das Bein eines der Gendarmen und versetzte ihm einen Biss auf die Innenseite des Oberschenkels.
Während seines Prozesses erklärte Ibrahim: „Ich war voller Schmerzen. Ich hatte eine schwere Verletzung am Arm. Als die Gendarmen meinen Kopf manipulierten, um mich ins Auto zu bringen, strahlte ich vor Schmerzen aus. Aus einem Reflex heraus biss ich ihm ins Bein. Aber ich wollte ihm auf keinen Fall schaden! „
Der verletzte Gendarm der Kompanie Bagnols-sur-Cèze nahm an der Anhörung nicht teil. Allerdings drückte er seinen Schmerz schriftlich aus und bestätigte in einem ärztlichen Attest eine bluterregende Bissverletzung am Oberschenkel.
Als Reaktion auf den Sachverhalt beantragte Staatsanwalt Galtier eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten sowie ein Aufenthaltsverbot für drei Jahre in Pont-Saint-Esprit. Der Verteidiger Me Bargeton betonte, dass sein Mandant, der nicht vorbestraft sei, unter Alkoholeinfluss gehandelt habe und gab den Sachverhalt voll und ganz zu. Er plädierte für eine einfache Bewährungsstrafe, da keine Vorstrafen vorliegen.
Das Gericht verurteilte Ibrahim schließlich zu zehn Monaten Gefängnis und einem zehnjährigen Aufenthaltsverbot auf französischem Territorium. Nach der Rückkehr in die Haft hat die betroffene Person nun zehn Tage Zeit, gegen diese Entscheidung Berufung einzulegen.
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