Aktualisiert am 11.07.2024
Genehmigungsanträge für das Jahr 2025 müssen vor dem 5. Dezember 2024 eingereicht werden.
Vorschriften erfordern, dass bestimmte Ereignisse im Zusammenhang mit dem Leben von Unternehmen, lokalen Behörden oder Einzelpersonen Gegenstand einer Ankündigung (sogenannte „rechtliche Ankündigung“) in einem zum Empfang rechtlicher Ankündigungen zugelassenen Medium (SHAL) sind. Dies ist bei einer Gesellschaft der Fall, wenn sie gegründet wird, ihre Satzung geändert wird usw. Auch bestimmte öffentliche Aufträge lokaler Behörden müssen Gegenstand einer solchen Bekanntmachung sein. Bei natürlichen Personen ist dies schließlich der Fall, wenn sie ihren Namen aus legitimen Gründen ändern.
SHALs sind Presseveröffentlichungen oder Online-Pressedienste, die vom Präfekten autorisiert wurden, diese Ankündigungen im Departement unter den unten aufgeführten Bedingungen zu veröffentlichen. Mit rechtlichen Bekanntmachungen stellen wir eine echte Herausforderung an die Information und Transparenz der Bürger dar, insbesondere im Hinblick auf das Leben der Unternehmen und allgemeiner auf die Wirtschaftstätigkeit der Akteure auf dem Gebiet. Die Liste der SHALs in den einzelnen Abteilungen ist auf dem Actulégales-Portal (https://actulegales.fr/) verfügbar.
> Genehmigungsanträge für das Jahr 2025
Autorisierungsanfragen für das Jahr 2025 müssen vor Donnerstag, dem 5. Dezember 2024, an die Präfektur Essonne gesendet werden. Nach Ablauf der Frist eingegangene Unterlagen werden nicht geprüft
Dateien können gesendet werden:
> von digitaler Weg an die Adresse [email protected] (zum Versenden großer Dateien kann die sichere Lösung France Transfert verwendet werden: https://francetransfert.numerique.gouv.fr/upload)
> von Postweg an die Adresse:
Präfektur Essonne
Amt für Staatsvertretung und interministerielle Kommunikation
Büro des Präfekten
Boulevard de France
TSA 51101
91010 Évry-Courcouronnes CEDEX
Verwenden : Derselbe Verlag kann Inhaber einer SPEL- und einer Presseveröffentlichung sein, wobei diese über eine separate CPPAP-Registrierungsnummer verfügen. In diesem Fall muss der Verlag eine gesonderte Genehmigung für sein SPEL und seine Presseveröffentlichung beantragen, die jeweils von den Präfekturdiensten gemäß den für jedes Medium spezifischen Regeln geprüft werden. Somit zieht die Autorisierung eines der beiden Träger nicht automatisch die Autorisierung des zweiten Trägers nach sich.
Der Verlag kann die Autorisierung nur für eines seiner beiden Medien beantragen. In diesem Fall ist es einem dieser nicht autorisierten Medien nicht möglich, gerichtliche/rechtliche Ankündigungen zu veröffentlichen.
Alle Leitlinien für das Jahr 2025 finden Sie auf der Website des Kulturministeriums.
Nachfolgend finden Sie die Formulare, die Sie ordnungsgemäß ausgefüllt und mit allen Belegen zurücksenden müssen:
> Geltende Vorschriften
Anwendbare Texte:
– Gesetz Nr. 55-4 vom 4. Januar 1955 über gerichtliche und rechtliche Ankündigungen, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes Nr. 2019-486 vom 22. Mai 2019 über das Wachstum und die Transformation von Unternehmen;
– Gesetz Nr. 86-897 vom 1. August 1986 zur Reform der Rechtsordnung der Presse;
– Dekret Nr. 2009-1340 vom 29. Oktober 2009 zur Umsetzung von Artikel 1 des Gesetzes Nr. 86-897 vom 1. August 1986 zur Reform der Rechtsordnung der Presse;
– Änderung des Dekrets Nr. 2012-1547 vom 28. Dezember 2012 in Bezug auf die Aufnahme rechtlicher Bekanntmachungen in Bezug auf Unternehmen und Unternehmen in eine zentrale digitale Datenbank;
– Änderung des Dekrets Nr. 2019-1216 vom 21. November 2019 in Bezug auf gerichtliche und rechtliche Bekanntmachungen.
> Anordnung der Veröffentlichung der Liste der zugelassenen Zeitschriften für 2024
Hier finden Sie das Präfekturdekret, das für das Jahr 2024 die Liste der Zeitschriften festlegt, die im Departement Essonne zur Veröffentlichung gerichtlicher und rechtlicher Bekanntmachungen berechtigt sind:
Im Artikel aufgeführte Dokumente
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