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Brüssel: Ein Angeklagter wurde im Gefängnis „vergessen“ und entlastet, weil es kein faires Verfahren gab

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Nach drei erfolglosen Versuchen, einen des Diebstahls beschuldigten Angeklagten vor sich zu bringen, erklärte ein Richter das Verfahren gegen ihn für unzulässig. Ein Versagen der Justiz, zumal es zumindest einen Präzedenzfall gibt.


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Journalist in der Ermittlungsabteilung

Von Arthur Sente

Veröffentlicht am 11.07.2024 um 17:20 Uhr
Lesezeit: 4 Min


Zusammenfassung des Artikels

Zusammenfassung von AI, überprüft durch die Redaktion

– Ein Brüsseler Richter erklärte das Verfahren gegen einen 19-jährigen Angeklagten unter Diebstahlsverdacht für unzulässig. – Die zuständigen Behörden überstellten den Festgenommenen trotz zweier Verschiebungen nie zu seiner Anhörung. – Der Richter machte eine Verletzung der Verteidigungsrechte und des Rechts auf ein faires Verfahren geltend. – Innerhalb der Justiz werden Stimmen zu diesem Problem laut.



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LDas Ende der Geschichte ist hart, nicht für den Angeklagten, sondern für das Justizsystem. Am 31. Oktober hatte ein Richter am Brüsseler Strafgerichtshof keine andere Wahl, als das Verfahren gegen einen 19-jährigen Mann für unzulässig zu erklären, dem drei verschiedene Diebstähle vorgeworfen wurden – ein Rollerdiebstahl, ein Kleidungsdiebstahl und ein Rucksackdiebstahl . Und das aus einem Grund, der absolut nichts mit den Tatsachen zu tun hat, die ihm vorgeworfen werden.

Tatsächlich hat die für die Überstellung von Häftlingen an das Gericht zuständige Bundespolizei trotz mehrfacher Verschiebungen der Anhörungen mehrfach ihre Aufgabe nicht erfüllt, obwohl von ihr erwartet wurde, dass sie die Angeklagten herausholt.



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