„Mein Sohn hat ihn in der Nähe unseres Hauses gesehen. Wir haben diesen „kleinen Vater“ gerettet, sagte ein Mann in den Vierzigern am Donnerstag, dem 7. November 2024, an der Anwaltskammer des Strafgerichtshofs Alençon. Mit seinem Partner sammelte dieser in Crulai in der Orne ansässige Jäger im Januar 2023 ein ein Jahr altes Wildschwein auf seinem Grundstück. „Er war bei einem Jagdausflug verletzt worden. Um den Kindern eine Freude zu machen, haben wir beschlossen, ihn in einem sicheren Gehege zu behalten.“ Erklären Sie den Richtern die Angeklagten.
„Ungewöhnliches Verhalten für ein Wildtier“
Ein Jahr vergeht. Im Januar 2024 wird das französische Amt für Artenvielfalt (OFB) eine Jagdkontrolle im Sektor L’Aigle durchführen. Auf einem Gemeindeweg entdeckten die Beamten ein Wildschwein in einem Gehege mit Ziegen und Enten. Das Tier nähert sich den Beamten, die sich hinter einem Elektrokabel befinden. „Es war ungewöhnliches Verhalten für ein Wildtier“ berichtet das OFB.
Es wurde umgehend eine Untersuchung eingeleitet. Die Agenten stellen fest, dass das Tier nicht geimpft und nicht kastriert ist und der Präfektur nicht zur Haltung eines Nichthaustiers gemeldet wurde. „Sie haben die Folgen dieser Inhaftierung nicht abgeschätzt. Wenn es ein Baby ist, ist es schön, ihm eine Flasche zu geben, aber wenn es erwachsen wird, ist das eine andere Geschichte.“ tance Hélène Tardif, Staatsanwältin.
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Ein erhebliches Gesundheitsrisiko
Das OFB kontaktierte die Staatsanwaltschaft: Über diese unerlaubte Inhaftierung hinaus stelle das Wildschwein ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. „In Europa breiten sich zwei Krankheiten aus: die Afrikanische Schweinepest und die Aujeszky-Krankheit. entwickelt einen Agenten. Der zweite befindet sich in Frankreich. Es kann auf Hunde übertragen werden und zum Tod des Tieres führen. Im Jahr 2022 starben in Eure drei Hunde.“
Das Paar gibt zu, verspätet Schritte unternommen zu haben, um das Tier anzumelden. „Wir haben mehrmals Foren durchsucht und die Brigitte-Bardot-Stiftung kontaktiert, das Paar verteidigt. Im Januar 2024 haben wir schließlich die Genehmigung der Präfektur beantragt.“ Vier Tage vor der unangekündigten Inspektion des OFB.
Das eingeschläferte Tier
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 1.000 Euro für den Jäger und 500 Euro für seine Lebensgefährtin sowie die Tötung des Wildschweins auf Kosten des Paares. Das Gericht folgte dieser Anforderung für das zwei Jahre alte Tier.
Das Ehepaar muss innerhalb von achtzehn Monaten einen vom OFB überwachten Kurs zur Sensibilisierung für den Umweltschutz absolvieren und droht mit einer Geldstrafe von 500 Euro.
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