SICHERHEIT / 182 Gemeinden sind in den Alpes de Haute-Provence von der Verpflichtung betroffen
– Alpes de Haute-Provence –
„Denken Sie an Ihre Winterausrüstung“, erinnert der Präfekt der Alpes de Haute-Provence. Vom 1. November bis 31. März besteht Ausrüstungspflicht. 182 der 198 Gemeinden im Departement sind betroffen. Konkret müssen leichte Nutzfahrzeuge, Nutzfahrzeuge, Reisebusse, Busse, Wohnmobile und auch schwere Nutzfahrzeuge mit vier Winterreifen ausgestattet sein oder über abnehmbare Anti-Rutsch-Pads verfügen. In diesem Fall müssen mindestens zwei Antriebsräder ausgerüstet sein. Schwerlastfahrzeuge mit Anhänger oder Sattelauflieger müssen an mindestens zwei Antriebsrädern mit Schneeketten ausgestattet sein, auch wenn sie mit Winterreifen ausgestattet sind. Schilder informieren Sie über die Ein- oder Ausfahrt in ein Berggebiet. Aber auch in diesem Jahr soll es trotz der Verpflichtung keine Sanktionen geben.
Beachten Sie, dass in Hautes-Alpes das gesamte Departement von dieser Verpflichtung betroffen ist.
A. Vallauri
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