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Wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung wird ein im Norden des Gard lebender Vater zu 17 Jahren Haft verurteilt

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Ein Ehepaar, das ebenfalls wegen dieser abscheulichen Vergewaltigungen und Zuhälter angeklagt war, wurde freigesprochen. Die Großmutter des jungen Opfers, die wegen unterlassener Anzeige einer Straftat angeklagt wurde, profitierte von einem Freispruch.

Samuel V., ein 42-jähriger Vater, wurde beschuldigt, seine etwa zehnjährige Tochter in einem kleinen Dorf nördlich von Alès vergewaltigt und angegriffen zu haben. Er wurde am Freitag, dem 8. November, vom Strafgericht Gard zu 17 Jahren Haft verurteilt. Freiheitsstrafe, begleitet von einer zwei Drittel Sicherheitsstrafe. Die Richter erklärten außerdem den vollständigen Entzug der elterlichen Sorge. Der Vater wurde wegen sexueller Übergriffe auf zwei weitere Kinder der Familie (einen Jungen und ein Mädchen) verurteilt und vom Vorwurf der Zuhälterei freigesprochen.

Teilweiser Freispruch (zum Zuhältern) war notwendig, sagte aus, sein Anwalt Me Dounia Hamchouch, der Anwalt des Angeklagten, nach diesen fünf Tagen anstrengender Debatten. Aber der Satz kann vielleicht Gegenstand einer Diskussion sein.“

Zuhälterei und Vergewaltigung: Paar freigesprochen

Ein Ehepaar, das stets bestritten hatte, an diesen schweren und schmutzigen Taten (Vergewaltigung und Zuhälterei des kleinen Mädchens) beteiligt gewesen zu sein und diese begangen zu haben, wurde freigesprochen. Daher war es für ihre Anwälte und Mandanten an diesem Freitagmittag eine große Erleichterung, sehr bewegt und in Tränen aufgelöst. „Diese Entscheidung beruhigt mich, kommentierte Me Abdelghani Merah, der Elise verteidigte (Vorname geändert). Das Gericht hat eine echte Analyse dieses Falles mit seinen Mängeln durchgeführt, die weit über die Vorurteile hinausgeht, die dazu geführt haben, dass mein Mandant zweieinhalb Jahre lang involviert war.“ Ich Marc Roux, Lucs Anwalt „Ich würdigte den Mut des Strafgerichtshofs … Es ist beruhigend für die Gerechtigkeit und für unsere Gesellschaft. Es ist ein Kampf, den wir seit Jahren führen.“

Die von mir verteidigte Großmutter Sophie Bonnaud, die wegen unterlassener Anzeige einer Straftat angeklagt war, wurde freigesprochen.

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