An diesem Donnerstag, dem 7. November, hat das Strafgericht Lisieux einen 37-jährigen Mann wegen Fahrens unter Drogeneinfluss angeklagt. Am 25. Januar 2023 um 23:20 Uhr wurden die Gendarmen von Pont-l’Évêque wegen eines Materialunfalls nach Surville gerufen. Der Fahrer einer Limousine schlief ein und prallte gegen die Ladefläche eines Sattelaufliegers.
Er ist kein Alkoholiker, wurde aber positiv auf Cannabis getestet. Sein Anwalt plädiert für die Nichtigkeit des Berichts wegen eines Problems der Konformität, Formalität und Rückverfolgbarkeit der von seinem Mandanten entnommenen Proben und argumentiert, dass das für den Betrieb zuständige Labor nicht über die erforderliche Akkreditierung verfügt habe: „Er ist nicht kompetent in der Speichelprobenahme. »
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„Es war ein legaler Kauf eines legalen Produkts“
Sein Mandant legte Einspruch gegen das erste Urteil ein, das ihn im Februar 2024 zu einer Geldstrafe von 500 Euro und einem zehnmonatigen Entzug seines Führerscheins verurteilte. Er ist ein Wiederholungstäter der Taten vom 30. Mai 2018, erscheint aber mit negativen Analysen zur Verhandlung. Seine beiden Erwähnungen in seinem Strafregister wegen Fahrens unter Drogen, „Das sind jugendliche Fehler. Ich habe jeglichen Konsum gestoppt! »
Der Staatsanwalt ist überrascht, dass er keine zweite Meinung eingeholt hat. Der Verteidiger erinnert an die Schwierigkeiten bei der Beurteilung von CBD-Konsumenten. „Es ist kein Betäubungsmittel. Es hat keine psychotrope Wirkung. Es ist völlig normal, dass es positiv war. »
Er erinnert daran, dass, wenn CBD heute beim Autofahren verboten ist, „Zu diesem Zeitpunkt gab es keine Informationen. Es handelte sich um einen legalen Kauf eines legalen Produkts. Eine kriminelle Absicht lag nicht vor. »
Das Gericht hob das erste Urteil auf, wies die Schlussfolgerungen des Anwalts des Angeklagten zurück und verurteilte seinen Mandanten zu einer Geldstrafe von 200 Euro.
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