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Dieser Bewohner ist gezwungen, den Radweg vor seinem Haus selbst zu reinigen

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Yvan Martin bewohnt ein Anwesen in der Avenue d’Orléans in Checy im Département Loiret. An diesem Montag begann der Anwohner mit der Reinigung des Radwegs, der entlang seines Grundstücks verläuft, um die Benutzer zu schützen, die diese Straße täglich nutzen.

Gefragt von Die Zentralrepublikstellte er klar: „Ich tue es für die Sicherheit regelmäßiger Benutzer, egal ob sie mit dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind. » Dem Anwohner zufolge teilte ihm die Gemeinde mit, dass es aufgrund der Nähe zu seinem Grundstück in seiner Verantwortung liege, diesen Radweg zu unterhalten.

Was sagt das Gesetz dazu?

Aber liegt es wirklich in der Verantwortung dieses Bewohners, diese kommunale Siedlung zu säubern? Laut unseren Kollegen nicht wirklich. Basierend auf einer Antwort des Senats aus dem Jahr 2017 wäre es Sache des Bürgermeisters, auf der Grundlage der Ressourcen der Gemeinde zu entscheiden, „ob es angemessen ist, die Verantwortung für die Reinigung der Gehwege den Anwohnern zu überlassen.“ »

Im konkreten Fall wäre Yvan Martin daher nicht verpflichtet, den Radweg selbst zu reinigen. Zumal seiner Aussage zufolge die Umgebung der Fahrbahn auf dieser Straße in die Metropole Orléans sehr gefährlich ist.

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