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Bauern binden eine tote Färse an eine Unterpräfektur

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Robbie Goodall / Getty Images In der Unterpräfektur Pontarlier im Doubs haben Bauern die Leiche einer Färse gefesselt. (anschauliches Foto)

Robbie Goodall / Getty Images

In der Unterpräfektur Pontarlier im Doubs haben Bauern die Leiche einer Färse gefesselt. (anschauliches Foto)

BAUERN – Die Botschaft ist stark. Mehrere Dutzend Landwirte stellten die Leiche einer Färse, die bei einem Wolfsangriff getötet wurde, vor der Unterpräfektur Pontarlier (siehe ein Foto der Aktion hier) im Doubs zur Schau, um gegen die Weigerung staatlicher Stellen, Abwehrschüsse abzugeben, zu protestieren.

„Die Wolfsangriffe kommen immer wieder“ mehr „Seit Wochen sind Züchter mit der systematischen Weigerung staatlicher Stellen konfrontiert, außerhalb von 17 Gemeinden Verteidigungsschießgenehmigungen zu erteilen.“ bestehend aus einer Versuchszone, bedauert diesen Samstag, den 9. November, den Departementsverband der Bauerngewerkschaften (FDSEA) von Doubs.

„Wir haben seit dem 14. Juli in der Abteilung bereits 23 getötete und 25 verletzte Färsen“wird von Loïc Scalabrino, nationaler stellvertretender Generalsekretär von Young Farmers, in den Kolumnen von bewegt Der republikanische Osten.

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Florent Dornier, Präsident der FDSEA von Doubs, gab jedoch an, dass er vom stellvertretenden Direktor der Territorialdirektion des Départements (DDT) empfangen worden sei. „Er hat alle Forderungen zur Kenntnis genommen“sagte er, gab den Züchtern aber keine konkrete Antwort.

Im August wurden im Doubs zwei Wölfe erschossen

Letzterer kritisierte auch die rechtlichen Angriffe von Naturschutzverbänden gegen die Schießereien. „Jede Färse, die von heute an datiert wird und nicht von einem einfachen Verteidigungsschuss profitiert, wird vor der Unterpräfektur landen.“schloss Florent Dornier.

Im Doubs zwei Wölfe „unter Beschuss“ wurden im August auf Anordnung der Präfektur erschossen.

Doch im Juni hob das Verwaltungsgericht von Besançon mit der Begründung zwei Präfekturdekrete auf, die das Schießen auf Wölfe zum Schutz der Herden erlaubten „Der Wolf ist nach europäischem Recht eine geschützte Art“ nicht „Zerstörung ist grundsätzlich verboten“. Das Gesetz sieht jedoch Ausnahmen vor, um dies zu verhindern „Erheblicher Schaden für Nutztiere“.

Der Präsident der Landwirtschaftskammer des benachbarten Departements Haute-Saône forderte Ende September die Züchter in seinem Departement auf, sich zu bewaffnen und «kegelig» illegal Wölfe, um ihre Herden zu schützen. Diese Position führte zu Verurteilungen seitens des Präfekten und des für Umwelt zuständigen Ministers.

Im französischen Mutterland gibt es rund tausend Wölfe und die Abschlachtquote liegt bei 19 % der jährlich erfassten Population. Im Jahr 2022 betrug die Entschädigung für durch Wölfe verursachte Schäden vier Millionen Euro.

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