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Leitartikel La Roche-sur-Yon
Veröffentlicht am
10. November 2024 um 6:20 Uhr
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Der summarische Richter des Verwaltungsgerichts Nantes entließ die Eltern eines behinderten kleinen Jungen aus dem Kindergarten Angelmière in La Roche-sur-Yon (Vendée), die ihn am 20. September 2024 kontaktiert hatten, um „gemeinsame Unterstützung für das gesamte Leben“ zu erhalten Schulzeit“ ab ihr fünfjähriger Sohn.
Am 20. September 2024 haben die Antragsteller im Rahmen eines „Nützlichen Maßnahmen“-Schnellverfahrens Klage erhoben, einem Verfahren, das es dem Richter ermöglicht, „in dringenden Fällen“ alle „nützlichen Maßnahmen“ anzuordnen. Die Notstandsbedingung sei jedoch „erfüllt“, da keine „gebündelte menschliche Hilfe während der gesamten Schulzeit“ bereitgestellt worden sei.
Der Kommission für die Rechte und Autonomie von Menschen mit Behinderungen (CDAPH) der Vendée kam jedoch am 14. Mai 2024 zu dem Schluss, dass diesem Oberstufenschüler „individuelle menschliche Betreuung“ „bis zu 75 % der Schulzeit“, also „achtzehn Stunden pro Woche“, zugeteilt werden sollte 1Ist August 2024 und bis 31. Juli 2026.
Unter diesen Umständen forderte das Ehepaar die Richterin auf, „jede Maßnahme zu ergreifen, die sie für sinnvoll hält“, um „die von der Richterin festgestellte Nichteinhaltung der Entschädigungsbedürfnisse zu beenden“. Abteilungsheim für behinderte Menschen (MDPH) der Vendée.
Er wollte auch, dass eine „einstweilige Verfügung“ erlassen wird Direktion der nationalen Bildungsdienste des Ministeriums (DSDEN) aus der Vendée, ihrem Kind diese „menschliche Hilfe“ so „schnell wie möglich“ zu gewähren, mit 150 € pro Tag der Verspätung und „1 €“ für ihre Rechtskosten.
„Dies stellt sein Recht auf Bildung in Frage, […] setzt ihn dem Risiko aus, die Schule abzubrechen und seine Integration in ein normales Umfeld in Frage zu stellen“, erklärten die Eltern.
„Konsequenzen“ sollen „deutlich relativiert“ werden
Für den Rektor der Akademie liege jedoch kein „Notfall“ vor: Wenn das Kind seit Beginn des Schuljahres nur „sechs Stunden pro Woche“ mit einem AESH profitiert habe, sei diese Situation „vorübergehend“ gewesen.
„Dies erklärt sich aus den Schwierigkeiten bei der Anpassung zwischen Einstellung und Bedarf angesichts der geringeren Verzögerungen zwischen den Daten der MDPH-Benachrichtigung, der Schulanmeldung und dem Beginn des Schuljahres“, erklärte National Education. „Angesichts des jungen Alters des Kindes müssen die Konsequenzen für die Schulbildung klar relativiert werden. »
Die geforderte „Maßnahme“ sei auch nicht „nützlich“ gewesen, da die „Einstellung“ der AESH am 26. September 2024 „durchgeführt“ worden sei, d. h. sechs Tage nach Einreichung der Berufung vor dem Verwaltungsgericht von Nantes… Es sollte am 7. Oktober 2024 in Kraft treten, also drei Tage nach der öffentlichen Anhörung.
„Durch einen Vertrag […] abgeschlossen für drei Jahre vom 7. Oktober 2024 bis 6. Oktober 2027, der Rektor von Die Akademie von Nantes hat eine Person rekrutiert […] „um Studierende zu unterstützen, deren Unterstützung als notwendig erkannt wurde“, bestätigt der Richter im Eilverfahren in einem soeben veröffentlichten Beschluss vom 9. Oktober 2024.
Es „wird insoweit der Schulgruppe Angelmière angegliedert.“ 24 Stunden Support wöchentlich.” „Dieses stündliche Volumen […] wird erlauben […] damit junge XXX von der Unterstützungsrate profitieren können, die der MDPH-Meldung entspricht“, schließt der Richter von Nantes. „Unter diesen Bedingungen […] die Schlussfolgerungen in der einstweiligen Verfügung […] nicht nützlicher oder dringender Natur sind. » Der Antrag des Paares wurde daher abgelehnt.
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