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Abstimmungen im Wallis: Woraus besteht das Klimagesetz?

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Wollen die Walliser ein ehrgeizigeres Klimagesetz als jenes des Bundes? Wir werden es am Ende der kantonalen Abstimmung am 24. November wissen. Dieser Text basiert auf der Beobachtung, dass das Wallis als Alpenkanton besonders vom Klimawandel betroffen ist. Zu den bereits spürbaren Auswirkungen dieser Veränderung zählen insbesondere schmelzende Gletscher, Schneemangel im Winter, Hitzewellen und Dürren.

Um diesen Auswirkungen entgegenzuwirken, sieht das kantonale Klimagesetz daher vor, dass der Kanton im Jahr 2040 CO2-Neutralität erreichen soll. Ein kühneres Ziel als das des Bundes, der das Jahr 2050 anstrebt. Bei einem Ja an den Urnen wird a Daher soll ein Klimaplan entwickelt werden, der insbesondere Maßnahmen zur Unterstützung von Einzelpersonen, Kommunen und Unternehmen bei der Anpassung an den Klimawandel umfasst. Diese Maßnahmen wären jedoch nicht bindend. Weder ein Verbot noch zusätzliche Steuern würden sich daher direkt aus dem Gesetz ergeben, die aus dem Staatshaushalt und einer im Text vorgesehenen „Klimareserve“ von 100 Millionen Franken finanziert würden.

Das vom Grossen Rat im Jahr 2023 zunächst weitgehend verabschiedete Klimagesetz war Gegenstand einer Volksabstimmung, daher der Appell an das Volk am 24. November. Die UDC und Le Centre Haut Valais sind die einzigen beiden Parteien, die sich offiziell gegen den Text aussprechen. Dies laufe einer „Kollektivstrafe gleich, die das Leben für alle teurer mache“, so der Erste. Das Centre du Haut wiederum spricht von „einem zu ambitionierten Gesetz, das enorme Kosten mit sich bringen wird, ohne das Klima wirklich zu schützen“.

Alle anderen Parteien empfehlen, mit Ja zu stimmen. In einer gemeinsamen Medienmitteilung begrüssten sie insbesondere „ein ausgewogenes Gesetz, das der Bevölkerung und den Anspruchsgruppen des Kantons zusätzliche Möglichkeiten gibt, sich an die Auswirkungen des Klimawandels anzupassen“.

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