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GESETZGEBUNG 2024 | Innenminister warnt vor Gewalt im Wahlkampf

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In einem angespannten Wahlumfeld richtete der Minister für Inneres und öffentliche Sicherheit eine eindringliche Warnung an die politischen Akteure. Trotz der Maßnahmen, die ergriffen wurden, um einen friedlichen Wahlkampf zu gewährleisten, kursierten Berichte über mögliche Gewalt- und Sabotagepläne gegen die Aktivitäten bestimmter Wahlkarawanen. Angesichts dieser Bedrohungen ruft der Minister zur Wachsamkeit auf und erinnert an die geltenden Sicherheitsvorschriften.

Tatsächlich verbietet ein Ministerialerlass (Nr. 026507) vom 22. Oktober 2024 das Tragen von Waffen sowie die Verwendung von Sprengstoffen für den Zeitraum vom 17. Oktober bis 17. Dezember 2024. Die Sicherheitskräfte haben strikte Anweisungen erhalten, systematisch vorzugehen Durchsuchungen verdächtiger oder Prozessionen. Jeder Verstoß gegen dieses Verbot wird unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen streng geahndet.

Der Minister forderte außerdem politische Parteien, Koalitionen und Gruppen unabhängiger Kandidaten auf, aktiv mit den Behörden zusammenzuarbeiten. Jede Körperschaft wird gebeten, den Verwaltungsbehörden spätestens am Tag vor ihrer Reise die Route und die Zeiten ihrer Prozessionen mitzuteilen.

Abschließend appellierte der Minister an das Verantwortungsbewusstsein aller politischen Akteure, während des gesamten Wahlkampfs eine friedliche und gelassene Atmosphäre aufrechtzuerhalten. Er bekräftigte sein Engagement für die Gewährleistung optimaler Sicherheit, damit die Kandidaten ihre Wahlaktivitäten ohne Zwischenfälle durchführen können.


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