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Erweiterung der Tomatengewächshäuser in Isigny-le-Buat: Nein! Die Präfektur Manche hat entschieden

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Es ist ein Sieg für das Kollektiv, das sich gegen das Projekt zur Erweiterung der Tomatengewächshäuser in Isigny-le-Buat ausspricht. Die Präfektur Manche sagte am 12. November NEIN das Unternehmen Les Tomates du Mont-Saint-Michel, das am 29. Februar 2024 eine Baugenehmigung zur Vergrößerung der Fläche von 12 auf 32 Hektar bis 2026 eingereicht hat…20 Hektar mehr oder 45 Fußballfelder. Es ist bereits eine der größten Tomatenfabriken in Frankreich. Oberirdisch angebaute Tomaten für den französischen Markt.
Ein Projekt, das im Januar abgelehnt wurde das Kollektiv „Stoppt Industrietomaten“ in Isigny-le-Buat. Ein Kollektiv, das sich seitdem umfassend mobilisiert hat, insbesondere durch die Einleitung von Petitionen und die Organisation einer öffentlichen Versammlung. Für Samstag, den 16. November, ist noch eine Mobilisierung geplant.

Da die Mitglieder des Kollektivs noch nicht aufgeben wollen, stehe zu viel auf dem Spiel, erklärt er Odile Marqué, Mitglied des Kollektivs : „Dieses Projekt widerspricht allem, was von uns verlangt wird: auf Wasser zu achten, auf Energie zu achten, saisonales Obst und Gemüse zu essen. Schließlich liegt es für mich nicht in der Logik der Dinge. Also das.“ Die Weigerung der Präfektur, die Verlängerung vorzunehmen, ist ein gutes Signal, aber wir dürfen nicht zulassen, dass wir wachsam sind, denn wir wissen nicht, ob das Spiel vorbei ist.

Für den 16. November ist eine Demonstration neben La Confédération paysanne in der Stadt Isigny-le-Buat geplant.

Mangelnde Umweltgarantien

Die von Bleu kontaktierte Unternehmensleitung war an diesem Dienstagabend nicht erreichbar

Xavier Brunetière, Präfekt von Manche, begründet seinerseits die Entscheidung, keine Umweltgenehmigung zu erteilen, mit „Mängel und Unzulänglichkeiten, die kein vollständiges Verständnis der Auswirkungen verschiedener Naturarten auf die Umwelt in der Nähe und Ferne des geplanten Standorts ermöglichen. Insbesondere die vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen erscheinen unzureichend, die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme vom Schutz der geschützten Arten Die betreffenden Maßnahmen werden nicht erfasst und alle Auswirkungen auf die Wasserressourcen werden unzureichend bewertet.“

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