Nach den Schriftsätzen der Anwälte des Europäischen Parlaments wird an diesem Mittwoch der Anklage im Rahmen des Prozesses gegen die parlamentarischen Assistenten des RN das Wort erteilt.
Zur Erinnerung: Seit dem 30. September und bis zum 27. November hat das Pariser Strafgericht 25 Personen, darunter Marine Le Pen und Louis Aliot, sowie die FN (jetzt RN) wegen des Verdachts der Veruntreuung europäischer öffentlicher Gelder, die angeblich zwischen dem 1. September begangen wurden, vor Gericht gestellt , 2009 und 14. Februar 2016 über einen Betrag von 6,8 Millionen Euro.
Der Staatsanwalt beabsichtigt, das „System“ Le Pen zu demontieren, bevor er seine Forderungen stellt, die besonders erwartet werden, da den Parteiführern in diesem Prozess eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren und eine Geldstrafe von 150.000 Euro für zwischen 2009 und 2013 begangene Taten drohen sogar 1 Million Euro für diejenigen, die nach 2013 begangen wurden. Ihnen droht außerdem eine zusätzliche Sperre, die auf fünf Jahre begrenzt ist, aber auf zehn Jahre verlängert werden könnte, da einige zum Tatzeitpunkt ein öffentliches Wahlmandat ausübten. Diese letztgenannten Urteile könnten vollstreckt werden, sobald über diesen Prozess beraten wird. Wenn sie zu einer Sperre verurteilt würden, könnte Marine le Pen und Louis Aliot ihr politisches Schicksal erheblich vereiteln.
„Sparen Sie Geld bei den Partyausgaben“
„Warum hat der FN dieses System eingeführt?“, fragt Staatsanwältin Louise Neyton, um mit Hilfe des Europäischen Parlaments Geld bei den Ausgaben zu sparen, während sich die Partei in einer äußerst angespannten finanziellen Lage befand.
Der Staatsanwalt beschäftigt sich mit der Beweisfrage
„Welche Art von Beweisen wird also gesucht? Wir wollen wissen, ob die Arbeit tatsächlich erbracht wurde, ob Schriften wie Notizen oder Zusammenfassungen verfasst wurden und zu wem?“
„Aber die Notizen wurden nicht gefunden: Ich bin umgezogen, es war verderbliches Material, es wurde nicht aufbewahrt…“, beklagt er und betont, dass diese Argumente falsch seien. „Wir sehen, dass die Beteiligten über Naturschutzfähigkeiten verfügen!“
11h44.
Auf der Anklagebank macht sich Marine Le Pen Notizen. Sie drückt ihr Unverständnis oft durch das Hochziehen der Augenbrauen oder ihre Meinungsverschiedenheiten durch ablehnendes Pusten oder Kopfschütteln aus, berichtet Valérie de Senneville, leitende Reporterin von Les Échos.
11:35 Uhr
Nicolas Barret: „Um zu wissen, ob der parlamentarische Assistent für seinen Abgeordneten oder für einen Dritten arbeitet, sind zwei Elemente diskriminierend: Reagiert er auf Weisungen seines Arbeitgebers? Ist der Inhalt seiner Arbeit mit der Ausübung seines Mandats verknüpft?“
Rede von Nicolas Barret, dem zweiten Staatsanwalt
Er kritisierte die eigennützige Verwendung europäischer öffentlicher Gelder durch die RN im Rahmen parlamentarischer Assistentenverträge. „Wir stellen uns nicht die Frage der Legitimität, wir brennen, konsumieren für uns selbst“, sagte er.
11h07.
Louise Neyton fährt fort: „Die Annahme des Rechts, über öffentliche Gelder nach völligem Ermessen und ohne Kontrolle zu verfügen, wie Bruno Gollnisch es getan hat, kommt der Annahme gleich, dass das Gesetz nicht anwendbar ist, und der Inanspruchnahme einer privilegierten Behandlung.“
11:03 Uhr
„Die absolute Freiheit des Abgeordneten ist die Rede-, Gedanken- und Meinungsfreiheit, keineswegs die der Verwendung öffentlicher Gelder“, betont der Staatsanwalt
Sie kommt auf die Möglichkeit zurück, einen Aktivisten als parlamentarischen Assistenten auszuwählen
Der Staatsanwalt präzisiert, dass für den parlamentarischen Assistenten „völlige Wahlfreiheit“ bestehe. Allerdings gebe es keine „völlige Freiheit bei der Ausübung der Aufgaben“, fuhr sie fort und betonte, dass „ein direkter Zusammenhang zwischen der Tätigkeit und dem Mandat des Assistenten“ bestehen müsse.
„Die Aufgabe des parlamentarischen Assistenten (PA) muss im Einklang mit der Mission der AP stehen. Der parlamentarische Assistent steht im Dienst der Assistenz, die direkt mit dem Mandat verbunden ist. Und er weiß es. Er muss den Abgeordneten bei der „Gelegenheit für“ unterstützen die Ausübung seines Mandats.“
Dies rechtfertige ihrer Ansicht nach die Legitimität der Kontrolle des Verwendungszwecks der Ausgaben durch das Europäische Parlament, da es sich um „öffentliche Mittel“ handele.
Die Anklage betont die „beispiellose Natur“ des Falles sowie die „Verachtung seiner Autoren“.
„Die Affäre ist in ihrem Ausmaß, ihrer Dauer, der Systematik der Organisation und der Missachtung ihrer Täter beispiellos“, fuhr der Staatsanwalt fort .
„Wir sind nicht aus Beharrlichkeit hier“
Die Anhörung begann gegen 9.45 Uhr mit einer Einführung von Staatsanwältin Louise Neyton: „Wir sind nicht wegen Beharrlichkeit und wegen Vorwürfen hier, sondern am Ende einer gerichtlichen Untersuchung, die von vier Ermittlungsrichtern durchgeführt wurde, mit Ermittlungen gegen und gegen die Angeklagten.“ , bei dem die Angeklagten Gelegenheit hatten, sich zu äußern, ein Verfahren, an dessen Ende die Ermittlungsrichter feststellten, dass die Anklagepunkte ausreichend waren, und die Sache dem Gericht zur Rechtsfeststellung überwiesen.“
Marine Le Pen ist an diesem Tag der Requisitionen vor dem Pariser Gericht anwesend
„Ich denke, dass die Staatsanwaltschaft versuchen wird, den Fall zu verteidigen, den sie vor zehn Jahren eingeleitet hat, um ihr Verfahren zu rechtfertigen, das in den letzten anderthalb Monaten mehr als wackelig erschien“, sagte sie laut Franceinfo.
#ProcesRN : Marine Le Pen traf an diesem Tag der Beschlagnahmungen vor Gericht ein: „Ich denke, dass die Staatsanwaltschaft versuchen wird, den Fall zu verteidigen, den sie vor zehn Jahren eingeleitet hat, um ihr Verfahren zu rechtfertigen, das in den letzten anderthalb Monaten mehr als wackelig erschien.“ @franceinfo pic.twitter.com/c1VLoArNT9
— Caroline Motte (@carolinemotte)
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