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Kein Führerscheinentzug für Autofahrer, die in Seine-Maritime eine Geschwindigkeit von 148 statt 80 km/h haben

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Leitartikel Neufchâtel-en-Bray

Veröffentlicht am

13. November 2024 um 19:24 Uhr

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15. Januar 2024 um 7:15 Uhr auf dem Gebiet der Gemeinde Fontaine-en-Bray (Seine-Maritime) auf der D915 zwischen Forges-les-Eaux und dem Hayons-Kreisverkehrein Radar überrascht a Autofahrer die mit einer Geschwindigkeit von 148 km/h (133 beibehalten) statt 80 km/h fährt.

Bewusstlosigkeit nach Angaben des Vertreters der Staatsanwaltschaft

Als er in den letzten Tagen vor dem Gericht in Dieppe vernommen wurde, gab der Fahrer an, dass er die Tat begangen habe, weil er befürchtete, „zu spät zur Arbeit zu kommen“. dieses Vergehen.

Für die Vertreter der Staatsanwaltschaftdas rechtfertigt dies nicht Bewusstlosigkeit was sein Leben und das anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet.

Es erfordert einen Sensibilisierungskurs für Verkehrssicherheit und ein Bußgeld von 300 Euro.

Der Fahrer behält seinen Führerschein

Die Anwältin, die die Beklagte vertritt, erklärt, dass ihr Mandant dies durchaus hätte bestreiten können Verstoß da es auf dem nicht erkannt wird digitales Radarbild.

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Die übrigen vorgebrachten Argumente zielen darauf ab, dies aufrechtzuerhalten Führerschein des in diesem Fall beteiligten Arbeitnehmers.

Der Richter berücksichtigt dies und verhängt lediglich ein Bußgeld von 300 Euro. Der Mann behält somit seinen Führerschein.

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