Par
Marie Aillerie
Veröffentlicht am
14. November 2024 um 6:06 Uhr
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Ein 20-jähriger Mann wurde am Mittwoch, 13. November 2024, vom Strafgericht von Alençon (Orne) wegen Taten verurteilt häusliche Gewalt in Anwesenheit eines Minderjährigen und Gewalt eines Vorfahren gegen einen Minderjährigen.
Gewalt gegen seinen Partner und das Baby
Die Ereignisse ereigneten sich im Haus des Paares, Longny-les-Villages14. September 2024. Gegen 5 Uhr morgens begann das 13 Monate alte Baby zu weinen. „Er hatte Fieber, weil er zahnte“, sagte die Mutter des Kindes den Richtern.
Verärgert packte der Vater des Kindes ihn am Knöchel und angeblich schüttelte das Kind „Damit er aufhört zu weinen“, gab der Angeklagte im Zeugenstand zu. Sein Partner soll ihn geohrfeigt haben, um ihn dazu zu bringen, das 13 Monate alte Baby loszulassen.
Es wäre ein gefolgt heftige AuseinandersetzungenDabei soll der Mann seine Partnerin mehrmals mit Schlägen und Ohrfeigen geschlagen haben. Dann drückte er sie gegen die Wand.
Kurz nach 5.15 Uhr wurden die Gendarmen alarmiert. Dort angekommen wurden Spuren von Kratzern im Nacken des Mannes sowie Spuren von Ohrfeigen und Schlägen auf den Partner festgestellt.
Bestehende Spannungen im Paar
Vor den Richtern gaben beide Eltern zu, dass es zu Spannungen zwischen dem Paar kommen könne, der Mann sei aber noch nie zuvor gewalttätig gewesen.
Von diesem Abend kam ein vollständige Arbeitsunfähigkeit von höchstens acht Tagenfür den Ehepartner wie für das Baby.
„Ich war derjenige, der zuerst zugeschlagen hat.“
Als die Frau des Mannes vor die Richter geladen wurde, gab sie zu, den ersten Schlag ausgeführt zu haben. „Ich hatte einen Reflex. Als ich sah, dass er den Knöchel meines Sohnes gepackt hatte, gab ich ihm eine Ohrfeige“, erklärt die Frau, die davon ausgeht, dass die Gewalt auf Gegenseitigkeit beruhte.
Keine Beschwerden wurde vom Partner nicht eingereicht und verlangt auch keinen Schadensersatz.
Ich möchte, dass es meinem Sohn gut geht. Ich habe keine Angst vor meinem Partner und möchte auch kein Kontakt- oder Auftrittsverbot.
Sechs Monate Aufschub beantragt
Die Staatsanwaltschaft beantragte sechs Monate Bewährungsstrafe für den Angeklagten und beantragte außerdem a Entzug der Ausübung der elterlichen Sorgesowie einen Sensibilisierungskurs zum Thema häusliche und familiäre Gewalt. „Den Knöchel eines Babys zu packen ist Gewalt. Den Partner zu schlagen ist Gewalt“, fügt der Staatsanwalt hinzu.
Das Strafgericht von Alençon erklärte den Mann für schuldig, zwei Fälle von Gewalt begangen zu haben, die ihm zur Last gelegt wurden: jene gegen sein 13 Monate altes Baby und jene gegen seine Frau.
Der 20-jährige Mann war zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung verurteiltund muss 300 Euro an den Schutzverband der geschützten Erwachsenen von Orne zahlen (ATMPO), der das Baby während des Prozesses vertrat. Die Ausübung der elterlichen Sorge wurde jedoch nicht entzogen.
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