Es handelt sich um einen absolut reuelosen und reuelosen 69-jährigen Mann, der an diesem Donnerstag, dem 14. November, nachmittags vor der Anwaltskammer des Strafgerichtshofs von Quimper (Finistère) erschien. Am 31. Mai reiste Jean-Yves Queinnec nach Rosporden (Finistère), um an einer von der Menschenrechtsliga eingeladenen Konferenz von Erwan Chartier, Journalist und Chef der Wochenzeitung „Le Poher“, über die Aufnahme von Flüchtlingen in Callac teilzunehmen ( Côtes-d’Armor). Alles läuft gut, bis dieser Sechzigjährige mitten im Publikum spricht und argumentiert, dass „der soziale Kuchen durch die Einwanderung bedroht ist“. „Dann stand er auf, ging die Stufen hinunter und grüßte dann vor unseren erstaunten Augen unter lautem Geschrei Heil Hitler. Anschließend verließ er den Raum“, sagte der Journalistensprecher vor Gericht.
Der Mann ist dafür bekannt, dass er bis 2015 Mitglied des Front National (FN) war und bei den Parlamentswahlen 2017 für die von Jean-Marie Le Pen mitbegründete Partei Union der Patrioten kandidierte. Jean-Yves Queinnec, der dieses Mal wegen der Befürwortung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt wurde, war bereits im Rahmen von Verleumdungsklagen vernommen, aber noch nie verurteilt worden.
Nach Einreichung einer Anzeige wurde Jean-Yves Queinnec von der Gendarmerie in Polizeigewahrsam genommen und sein Haus in Saint-Yvi (Finistère) durchsucht. Dort entdeckten Ermittler eine französische Ausgabe von „Mein Kampf“. „Es war mein Opa, der es mir gegeben hat, weil es viele Wahrheiten über die deutsche Wirtschaft gibt. Es ist rezeptfrei im Buchhandel erhältlich. Ich würde es auch gerne zurückbekommen“, forderte der Sechzigjährige, dessen Opa offensichtlich keinen Widerstand leistete. „Zu diesem Thema gibt es aktuellere Handbücher zu lesen. Da bringt das tragische Dinge zurück“, antwortete der Gerichtspräsident.
Sein Exemplar von „Mein Kampf“ bleibt versiegelt
Der ehemalige Kandidat flüchtete sich hinter seine Überzeugungen, um sein Vorgehen zu erklären: „Ich bin ein Mann der nationalen Rechten und habe in den Theorien der historischen Nationalen Front viel gesunden Menschenverstand gefunden.“ » Und fügte hinzu: „Der Kampf gegen Einwanderung ist eine patriotische Pflicht.“ Ich verteidige Frankreich, die Bretagne. » In den Augen des Angeklagten gehörten sie während der Konferenz zu den „Bolschewiki“, und er wollte „seine Meinung“ hinzufügen. „Die Teilnehmer hoben ihre linken Fäuste und begannen, das Länderspiel zu singen“, beharrte er und hielt sich für „provoziert“. Handlungen, die nicht illegal seien, betonte der Präsident.
Der Sechzigjährige war schon immer in der Lebensmittelindustrie tätig. Als ehemaliger „Bauerngewerkschafter“ lebt er derzeit mit seinen Hunden in einem Wohnmobil und präsentiert sich als „ein bisschen Krieger“ und „nationalistischer Patriot“. Bei der psychiatrischen Untersuchung wurde trotz seines roten Gesichtsausdrucks weder ein Verlust der Urteilskraft noch ein besonderes Problem festgestellt. „Ich bin krank und leide an zwei Krebsarten. Ich bin bereits von der Medizin zur Todesstrafe verurteilt. Da bin ich nicht mehr in der Nähe“, beharrte der Angeklagte.
Die Anwälte der beiden Zivilparteien forderten einen symbolischen Euro Schadensersatz. „Wir verhandeln nicht um Ehre“, sagte Maître Iannis Alvarez, Anwalt des Redners. „Es ist ein Gruß, der auf die Verherrlichung Adolf Hitlers und nicht auf das Regime abzielt. Das ist eine Beleidigung für alle Opfer. Wir stehen wirklich auf Entschuldigungen und erleben heute ein Wiederaufleben. Wir müssen zu den Geschichtsbüchern zurückkehren. » Der Anwalt der Human Rights League, Maître Nicolas Prigent, erinnerte seinerseits daran, dass die Meinungsfreiheit ihre Grenzen habe: „Es steht außer Frage, dass diese Gesten oder Bemerkungen trivialisiert werden.“ »
„Es ist notwendig, dass die individuellen Freiheiten geschützt werden. Diese Bemerkungen sind nicht nur Angeberei, sondern eine Verherrlichung der Ideen der Nazi-Bewegung. Das ist verabscheuungswürdig“, betonte der Staatsanwalt, der eine sechsmonatige Haftstrafe auf Bewährung beantragte. Für Maître Pierre Gentric, den Verteidiger, wollte sein Mandant die Versammlung nur schockieren.
Der Präsident folgte schließlich den Forderungen des Staatsanwalts und gab das Buch trotz der Aufforderung des Angeklagten nicht zurück. Sein versiegeltes Exemplar von „Mein Kampf“ könnte daher bald verwaltungsmäßig vernichtet werden, wenn er keine Berufung einlegt.
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