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Keine rechtliche Herausforderung für dieses Paar, das in Eure zwei Doppelhäuser bauen möchte

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Par

Julien Ducouret

Veröffentlicht am

16. November 2024 um 8:08 Uhr

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Der Verwaltungsgericht Rouen die Baugenehmigung, die einem Ehepaar aus La Chapelle-Longueville erteilt worden war, geringfügig annulliert (Eure) zum Bau von zwei „Doppelhäusern“ gegenüber L’Ermitage, dem Haus des Archäologen Alphonse-Georges Poulain aus dem Jahr 1769, aufgrund einer Anzahl von „Terrakottafliesen“, die unter dem von der EU festgelegten Mindestwert liegen Lokaler Stadtplanungsplan (PLU).

Der damalige Bürgermeister von La Chapelle-Longueville, Antoine Rousselet – der inzwischen aufgrund des „Drucks“ und der „Erwartungen“ seiner Wähler zurückgetreten ist – hatte im April 2022 einem Ehepaar die Genehmigung erteilt, ihr Projekt in der Rue aux Barats zu verwirklichen. , in der ehemaligen Gemeinde Saint-Pierre-d’Autils.

„Ein Laster, das regulierbar bleibt“

Sondern zwei „unmittelbare Nachbarn“ des Projekts – darunter Christiane Saillard-Poulaindie Tochter von der Archäologe, dem wir die Gründung des Vernon-Museums verdanken und der während des Verfahrens starb – hatte das Verwaltungsgericht angerufen Rouen im August 2022, um diese Baugenehmigung anzufechten: Die Öffnungen der beiden Doppelhäuser werden „direkte Ausblicke“ auf L’Ermitage schaffen.

Tatsächlich waren sie der Ansicht, dass der Baugenehmigungsantrag „unvollständig“ sei, da darin die Nähe des Projekts „zu denkmalgeschützten Elementen“, einschließlich der Eremitage, nicht erwähnt worden sei. Das Projekt verstieß auch gegen die Vorschriften des örtlichen Stadtplanungsplans (PLU). Saint-Pierre-d’Autilsaus ihrer Sicht.

Lokaler Stadtplanungsplan

Aber „anders als die Kläger behaupten, ergibt sich dies nicht aus den Bestimmungen.“ [du Code de l’urbanisme] dass im Baugenehmigungsantrag die Existenz von L’Ermitage als in der PLU ausgewiesenes Element des bemerkenswerten Kulturerbes erwähnt werden musste“, meint das Verwaltungsgericht von Rouen. Das Projekt liegt außerdem in einem „traditionellen Vorstadtwohngebiet“, in dem „die umliegenden Gebäude keinen vorherrschenden architektonischen Charakter haben“ und „traditionell“ sind.

Auch der Architekt von Bâtiments de (ABF) hatte am 3. Januar 2022 ohne besondere Vorschrift eine positive Stellungnahme zu dem Projekt abgegeben, trotz der „Dienstbarkeit in Bezug auf die Nähe“ zur Kirche Saint-Pierre-d’Autils.

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„Der ABF konnte die Existenz der Kirche nicht unbekannt gewesen sein (…), da sie auf der Website geoportail.gouv.fr ausdrücklich erwähnt und kartiert ist.“

Die Rouen-Richter

Wenn sich das Projekt hingegen trotz „Tor und Metallgitter“ in „die umliegenden meisten Gebäude“ einfügt, stellt die Wahl von „flachen Terrakotta-Ziegeldächern mit traditioneller Installation“ die Jury vor Schwierigkeiten. Die PLU-Vorschriften schreiben ausdrücklich „mindestens 59 Fliesen pro m²“ vor, das Projekt sieht jedoch nur „20 Einheiten pro m²“ vor.

Dieser „Mangel“ betreffe jedoch nur einen „identifizierbaren Teil des Projekts“ und könne „einer (…) Regulierung unterliegen“, bemängeln die Richter.

Die Baugenehmigung wurde daher nur in diesem Punkt aufgehoben. Die Eigentümer müssen ihre Kopie überprüfen, damit die derzeitige Bürgermeisterin Karine Chérencey ihnen eine geänderte Baugenehmigung ausstellen kann. Auch ihr Antrag auf Verurteilung der Beschwerdeführer wegen „missbräuchlicher Regressansprüche“ wurde vom Gericht abgelehnt.

CB (PressPepper)

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