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der Verrat des Freundes der Familie

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Par

Leitartikel Guérande

Veröffentlicht am

18. November 2024 um 17:32 Uhr

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In der Nacht vom 22. auf den 23. Mai 2020 gesellte sich in Savenay (Loire-Atlantique) nach einer Geburtstagsfeier die Freundin der Familie zu der Teenagerin in ihr Zimmer. Er ist 32, sie ist 13. Er will sie küssen, sie sagt nein, er besteht darauf und hat trotz der Weigerung des jungen Mädchens Erfolg. Er geht, kehrt dann zurück, küsst sie erneut und zwingt ihr digitale Penetration auf. Vom Schwurgericht strafbar. Der Fall wurde jedoch korrigiert und der Prozess fand am Dienstag, dem 12. November 2024, vor dem Gericht Saint-Nazaire statt.

Vorläufiger Selbstmord

An der Anwaltskammer begründet der Angeklagte seine Verteidigung mit „seiner Isolation während der Haft“. In dieser Zeit schickte er dem jungen Mädchen auch zahlreiche Nachrichten, in denen er ihr Fragen zu ihrem Intimleben stellte.

Wenn er am Ende zugibt, dass sie mit 13 Jahren „nicht zustimmen konnte“, kann er sich nicht daran erinnern, „dass sie Nein gesagt hat, dass sie ihn weggestoßen hat“. Am nächsten Tag vertraute sich die Teenagerin ihrer Mutter an.

Bei der Anhörung weinte sie, als ihr Anwalt ihren Selbstmordversuch am 23. Juni 2023 erwähnte. Me Roux fügte hinzu:

„Ihre Mutter gibt sich selbst die Schuld, weil sie jemandem die Tür geöffnet hat, der sie betrogen hat. »

„Verrat ist in diesem Fall das zentrale Wort“, erklärt sofort der Staatsanwalt, für den der Sachverhalt charakterisiert ist.

„Altersunterschied und Minderheitenzugehörigkeit kennzeichnen sexuelle Übergriffe rechtlich“, betont der Richter diesen „Angriff voller Chancen“.

Was ihn zutiefst beunruhigt, ist, dass der Angeklagte diese Tatsachen gegenüber der Frau, mit der er seit zwei Jahren sein Leben teilt und mit der er eine Familiengründung vorbereitet, nicht gestanden hat. Tatsächlich erklärte der Dreißigjährige seiner Partnerin, dass er am 12. November zur Arbeit gehen werde.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft fragt:

„Er übernimmt keine Verantwortung für die begangenen Taten, das kann nur zu einer Katastrophe führen und das verheißt in meinen Augen nichts Gutes.“ »

Nachdem Me Mahaut Vançon erklärt hatte, dass „sich nicht jeder während der Entbindung gleich verhielt“, konzentrierte er sich auf die Gefühle seines Klienten, der gerade einen beruflichen und einen persönlichen Misserfolg erlitten hatte, der zu einem Vertrauensverlust führte.

Auch für ihn, stellte sie klar, seien die Fakten nicht trivial: „Er verlor den Appetit, hatte Albträume …“

Die Verteidigerin hob ihre besonders geschätzte richterliche Aufsicht während dieser Ermittlungsjahre hervor.

Vier Jahre Gefängnis, davon eines geschlossen

Das Gericht folgte den Forderungen: vier Jahre Gefängnis, davon drei mit je zwei Jahren Bewährung.

Der 30-Jährige muss sich einer psychiatrischen und psychologischen Betreuung unterziehen und darf keinen Kontakt zum Opfer haben, dem er 5.000 Euro moralischen Schadensersatz sowie 1.500 Euro an seine Mutter zahlen muss. Außerdem muss er 90 € Arztkosten und 1.800 € Anwaltskosten bezahlen.

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