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In Rennes müssen die Bewohner den Bürgersteig vor ihren Häusern fegen

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Bei Schnee oder Eis müssen die Einwohner von Rennes vor ihren Häusern kratzen. Dies ist zusammenfassend der Inhalt des Dekrets, das die Stadt Rennes an diesem Mittwochabend, dem 20. November 2024, zusätzlich zu den von den kommunalen Diensten verwalteten Maßnahmen erlassen hat.

Fegen Sie den Bürgersteig

Tatsächlich ist das Departement Ille-et-Vilaine von diesem Donnerstagmorgen ab 6 Uhr morgens und bis in die Nacht von Donnerstag auf Freitag in Alarmbereitschaft wegen Schnee-Eis-Phänomenen.

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„Bei Schnee oder Eis müssen Anwohner den Gehweg auf seiner gesamten Breite, bei fehlendem Gehweg auf einer Breite von 2 Metern fegen und schaben. Dieser verläuft über die gesamte Länge der Fassade des Gebäudes. Für den Zugang zu Gebäudeeingängen müssen Durchgänge vorgesehen werden, präzisiert die Gemeindeverordnung. Bei eisiger Witterung ist das Ausbringen von Sand, Salz oder Auftaumitteln Sache der Anwohner. Es ist jedoch verboten, Salz auf mit Bäumen bepflanzten Flächen auszustreuen.. Maßnahmen, die Anlass zur Sorge geben „alle öffentlichen Straßen und deren Nebenstraßen sowie für den öffentlichen Verkehr freigegebene Privatstraßen“.

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Radfahrer müssen sehr vorsichtig sein, da ihre Wege nicht unbedingt frei sind. „Der Plan „Wintertauglichkeit“ sieht keine Behandlung von Radfahranlagen vor. Den Hauptbuslinien und den Diensten zu Notrufzentralen wird Vorrang eingeräumt »präzisiert die Gemeindeverordnung.

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