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Pop-up-Möbelgeschäfte: Die Präfektur Somme warnt vor möglichen Betrügereien

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Per Pressemitteilung macht die Präfektur Somme Kunden darauf aufmerksam, welche von dem attraktiven Angebot angezogen werden könnten. “Die Direktion für Bevölkerungsschutz des Departements Somme (DDPP) warnt potenzielle Kunden vor Möbelgeschäften mit prekären Mietverträgen, d. h. vorübergehend in stillgelegten Räumlichkeiten ansässig. Staatsdienste schrieben diesen Mittwoch.

Diese Geschäfte, die nur wenige Wochen geöffnet bleiben, „werden regelmäßig installiert“ im Departement, fährt die Präfektur fort. Die Verkäufer, Laden Sie Kunden mithilfe von Telefonanrufen und E-Mails ein, ein Geschenk abzuholen im Laden. Sobald der Verbraucher angezogen ist, wird er von den Verkäufern betreut, die den Kauf anbieten.Waren, die durch falsche Werbung angezeigt werden.“

Die Präfektur Somme erwähnt die Gefahr von „aggressive Geschäftspraktiken. Das DDPP der Somme fordert daher Verbraucher dazu auf, die Großzügigkeit von Rabatten besonders kritisch zu prüfen und die Preise anderer Unternehmen zu prüfen, bevor sie ein Bestellformular unterzeichnen.

Was tun im Falle eines Betrugs?

Potenzielle Käufer haben das Gesetz auf ihrer Seite, unterstreicht die Präfektur, die einige Ratschläge auflistet:

– Im Falle der Unterzeichnung einer Bestellung ist es dem Verkäufer untersagt, vor Ablauf einer Frist von sieben Tagen, unter welchem ​​Vorwand und in welcher Form auch immer, einen Geldbetrag einzuziehen.
– In diesem Zeitraum sollte keine Lieferung erfolgen. Diese Frist kann genutzt werden, um Preise zu überdenken bzw. zu vergleichen und ggf. die Bestellung zu stornieren.
– Zum Widerruf genügt es, den Widerrufsschein vom Bestellformular abzutrennen und auszufüllen und ihn dann per Einschreiben mit Rückschein an die angegebene Adresse zu senden. Mit dieser Lieferung wird der Kaufvertrag endgültig beendet und der Käufer von jeglicher Verpflichtung entbunden. Bitte beachten Sie, dass Sie die Empfangsbestätigung sorgfältig aufbewahren sollten, da sie vor einem Richter die Beendigung des Vertrags beweist.

Lehnt das Geschäft ab oder glaubt der Kunde, betrogen worden zu sein, kann er sich an die Bevölkerungsschutzabteilung des Departements wenden. Die Büros sind insbesondere jeden Montagnachmittag von 14.00 bis 16.00 Uhr in der Stadtverwaltung, Rue de La Vallée in Amiens, oder telefonisch zu den gleichen Zeiten besetzt: 03 64 26 87 37. Signal Conso-Website Außerdem können Sie Probleme melden, die bei einem Unternehmen aufgetreten sind.

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