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Bas-Rhin. Festliche Zusammenkünfte wie „Rave-Partys“ sind vom 22. bis 25. November verboten

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Der Präfekt von Bas-Rhin verbietet vom 22. bis 25. November festliche Zusammenkünfte wie „Rave-Partys“ im Departement.

In diesem Zeitraum wird im Bas-Rhin wahrscheinlich eine nicht genehmigte Musikveranstaltung im Stil einer „Rave-Party“ organisiert. Bisher wurde keine vorherige Erklärung beim Präfekten Bas-Rhin eingereicht.

Angesichts der Gefahr einer Störung der öffentlichen Ordnung und der öffentlichen Ruhe, die die Abhaltung einer solchen Versammlung mit sich bringt, hat der Präfekt von Bas-Rhin per Präfekturdekret beschlossen, die Abhaltung festlicher Zusammenkünfte mit musikalischem Charakter zu verbieten. „Freie Party“ oder „Teknival“ im gesamten Departement von Freitag, 22. November, 19 Uhr bis Montag, 25. November, 8 Uhr.

Darüber hinaus ist der Transport von Ton- und Verstärkergeräten, die für die oben genannten Veranstaltungen verwendet werden könnten, untersagt.

Der Verkehr von schweren Nutzfahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und leichten Nutzfahrzeugen ist auf allen Straßennetzen (Nationalstraßennetz und Nebenstraßennetz) des Departements Bas-Rhin für Fahrzeuge, die Ausrüstung transportieren, insbesondere für solche Veranstaltungen, verboten für Soundanlagen, Tonanlagen, Verstärker, für den gleichen Zeitraum.

Die Nichteinhaltung dieser Maßnahmen wird mit den in Artikel R. 211-27 des Gesetzes über die innere Sicherheit vorgesehenen Sanktionen geahndet und kann zur Beschlagnahmung des Materials für einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten mit dem Ziel seiner Beschlagnahmung durch die Justiz führen Gericht.

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