„Im Jahr 2023 gab die Internet Watch Foundation zu unserer großen Schande bekannt, dass die Schweiz nach den Niederlanden, den USA und Hongkong das vierte Land war, das die meisten Inhalte über sexuellen Kindesmissbrauch beherbergte“, erinnerte sich Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach ( FR/C), in einem im September eingereichten Antrag.
Aus diesem Anlass forderte die Freiburger Bürgerschaft den Bundesrat auf, eine Gesetzeslücke zu schließen, die Kinderkriminalitätsnetzwerken zugutekommt. Und an diesem Donnerstag veröffentlichte die Exekutive ihre Antwort: Sie unterstützt den Ansatz. Konkret geht es darum, die Meldepflicht für solche Inhalte auszuweiten, wie es die EU-Länder bereits getan haben.
Heute gilt diese Pflicht in der Schweiz nur noch für Fernmeldedienstanbieter wie Swisscom. Anders verhält es sich bei Website-Hosting-Anbietern: Sie seien nicht verpflichtet, illegale Inhalte zu sperren oder die Behörden zu alarmieren, erklärt die „Aargauer Zeitung“.
Sicherlich hat der lokale Sektor einen „Verhaltenskodex“ zur Bewältigung des Problems verabschiedet, der jedoch nur auf freiwilliger Basis angewendet wird. Und dieser Fehler im System könnte durchaus erklären, warum die Schweiz im Handel mit solchen Bildern so erfolgreich ist.
Die NGO, die das Ranking der schlechtesten Länder in diesem Bereich erstellt hat, geht davon aus, dass das schlechte Ergebnis der Schweiz hauptsächlich auf zwei Websites zurückzuführen ist, auf denen jeweils Tausende illegaler Bilder gehostet wurden. So ist insbesondere die Zahl der URL-Adressen, unter denen sexueller Missbrauch von Kindern festgestellt wurde, in der Schweiz von 637 im Jahr 2022 auf 22.569 im letzten Jahr gestiegen, was 8 % der weltweit gemeldeten URLs entspricht. Beachten Sie, dass der Handel und die Produktion von Inhalten über Kindesmissbrauch einen weltweiten Umsatz darstellen, der von Interpol auf 18 Milliarden US-Dollar geschätzt wird.
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