Der Generalstaatsanwalt hatte die Höchststrafe von 20 Jahren Straffreiheit gegen einen 38-jährigen Mann beantragt, der seit Mittwoch vor dem Strafgericht Var angeklagt wurde. Ihm wurde vorgeworfen, seine jugendliche Tochter regelmäßig vergewaltigt und an Fremde übergeben zu haben. Er wurde zu dieser Höchststrafe verurteilt. Der andere Angeklagte wurde zu 16 Jahren Gefängnis verurteilt.
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Bei der Prozesseröffnung am 20. November wollte das heute 18-jährige Opfer ihren Adoptivvater nicht auf der Anklagebank sehen. Die Anhörung machte den Einfluss des Vaters auf seine Tochter deutlich, über die er die absolute Kontrolle ausübte und der er ab dem 13. Lebensjahr sehr häufige sexuelle Beziehungen auferlegte.
Der 38-jährige Adoptivvater des Teenagers wurde zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt. Der andere Angeklagte wurde zu 16 Jahren Gefängnis verurteilt. Der Generalstaatsanwalt hatte die Höchststrafe von 20 Jahren strafrechtlicher Freiheitsstrafe beantragt.
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