Die Umweltschützer Léna Lazare und Basile Dutertre werden wegen ihres Nichterscheinens vor einer parlamentarischen Untersuchungskommission angeklagt, eine Premiere im französischen Recht. Sie riskieren eine Gefängnisstrafe und den Entzug ihrer Bürgerrechte. Die Entscheidung fällt im Januar.
„Dieses Publikum ist neugierig“ platzt der Präsident einer dieser kalten Justizvollzugsanstalten des Pariser Gerichts heraus. An der Bar erscheint diesen Freitag, den 22. November, ein junger Bauer „Nichtvortrag vor einem parlamentarischen Gremium“, ein Vergehen, das in den feinen Linien der Verfassung verankert ist, in den Absätzen, die sich auf die Arbeitsweise der Nationalversammlung und des Senats beziehen. Dies ist das erste Mal seit der Einführung dieses Straftatbestands im Jahr 1977, dass ein französisches Gericht diesen Grund herangezogen hat. „Über Ihnen läuft eine Rechtsdebatte“, räumt der Richter dem Angeklagten ein, hinter dem sich Dutzende Anhänger auf den öffentlichen Bänken drängen.
Diejenige, die auftaucht, ist niemand geringeres als Léna Lazare, die Mediensprecherin der Earth Uprisings. Zusammen mit ihrem Amtskollegen Basile Dutertre – der an diesem Freitag aus beruflichen Gründen abwesend war – weigerte sie sich im Juli und September 2023 zweimal, vor der parlamentarischen Untersuchungskommission der Nationalversammlung zu „kleinen Gruppen von Gewalttätern“ nach den Demonstrationen gegen Megabasins in Sainte-Soline zu erscheinen . Genug, um den damaligen Kommissionspräsidenten, den Les Républicains-Abgeordneten Patrick Hetzel, heute Minister für Hochschulbildung und Forschung, zum Springen zu bringen. Der rechtsgerichtete gewählte Beamte hatte beschlossen, eine Beschwerde gegen die beiden Persönlichkeiten der Bewegung einzureichen. Ein einzigartiges Verfahren „in der Geschichte der Fünften Republik“, gibt einen der Anwälte der Angeklagten an, Me Matteo Bonaglia.
„Die Nationalversammlung hat in Ihre Macht eingegriffen“
Sieht das Gesetz für dieses Vergehen eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und eine Geldstrafe von 7.500 Euro vor, erregten die Beschlagnahmungen der Staatsanwaltschaft den Zorn des in der engen Justizvollzugsanstalt aufgeregten Publikums: für einen zwei Monate auf Bewährung, für den vier Monate auf Bewährung andere, begleitet von Geldstrafen. Und um das Ganze noch zu krönen, gibt es ein zweijähriges Bürgerrechtsverbot, das Aktivisten ihres Wahl- und Wahlrechts beraubt.
„Wenn wir vorgeladen werden und nicht dorthin wollen, wenn wir nicht mit den Vertretern der Republik diskutieren wollen, sind wir absolut nicht mehr berechtigt, unsere Rechte auszuüben.“ sie rechtfertigt. „Es liegt ein gewisser Widerspruch darin, den Angeklagten vorzuwerfen, dass sie sich nicht an der Demokratie beteiligen, und gleichzeitig den Entzug ihrer demokratischen Rechte zu fordern.“ darauf hingewiesen Befreiung Ich Matteo Bonaglia.
Hatte die parlamentarische Untersuchungskommission überhaupt eine Daseinsberechtigung? Das hat die Verteidigung zwei Stunden lang versucht zu analysieren. Seine Schaffung parallel zu einer gerichtlichen Untersuchung ist laut Verfassung nicht rechtmäßig, zumal dies der Fall ist„Die Vorgehensweise der Abgeordneten verfolgte ein klares Ziel: die Untersuchung krimineller Tatsachen“, unterstreicht Rechtsanwalt Raphaël Kempf. Er fährt fort und spielt mitten ins Herz: „Die Nationalversammlung hat in Ihre Macht eingegriffen“ was a darstellt „Verstoß gegen die Gewaltenteilung zwischen Gesetzgebung und Judikative“. Ein von der Staatsanwaltschaft erwartetes und in die entgegengesetzte Richtung aufgegriffenes Argument für den Fall, dass das Gericht diese parlamentarische Untersuchung für rechtswidrig hält: „Unsere parlamentarischen Versammlungen sind autonom und souverän.“
„Warum wurde Annie Ernaux nicht gerufen?“
Auch die Vorladung selbst stellt ein Problem für die Verteidigung dar. Insbesondere die Auswahl der Personen. Wenn Léna Lazare und Basile Dutertre in der breiten Öffentlichkeit als Teil der Erdaufstände identifiziert werden, sind sie nicht deren Vertreter: Die Bewegung hat keine rechtliche Grundlage. Es handelt sich weder um einen Verein noch um ein Unternehmen. Mehr als 150.000 Menschen geben an, Mitglieder des Kollektivs zu sein, insbesondere der Anthropologe Philippe Descola, der Filmemacher Cyril Dion und die Schriftstellerin Annie Ernaux. „Warum wurde sie nicht gerufen? ?» witzelt Raphaël Kempf. Anschließend macht der Anwalt den Punkt deutlich, indem er das Gericht daran erinnert, dass die Vorladungen an generische E-Mail-Adressen gesendet wurden, ohne sicherzustellen, dass sie die Betroffenen erreichten. „Um jemanden zu verurteilen, der nicht vor einem Ermittlungsverfahren erschienen ist, muss diese Person tatsächlich vorgeladen worden sein.“ pointe Matteo Bonaglia.
Doch über Verfahrensfragen hinaus wird die Ausübung des Schweigerechts in Frage gestellt. Im Gegensatz zu einer gerichtlichen Untersuchung, bei der dieses Grundrecht gewährleistet ist, erfordern parlamentarische Untersuchungen im Gegenteil, dass die Menschen einen Eid leisten und Fragen beantworten müssen. Ein Angriff auf die Meinungsfreiheit, so die Anwälte, die verschiedene Äußerungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte oder der Liga für Menschenrechte hervorhoben.
„Um über das Recht auf Schweigen verhandeln zu können, muss man dennoch zur Vorladung erscheinen“ antwortet der Staatsanwalt in einem bissigen Ton. Der Präsident war sehr an den Debatten interessiert und schien keine übereilten Überlegungen anstellen zu wollen. Deshalb vereinbarte er am 17. Januar 2025 einen Termin mit den Beteiligten, um seine Entscheidung bekannt zu geben.
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