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Eine Schweizer Lücke fördert Kinderkriminalität

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Auch in der Schweiz nimmt die Zahl der gemeldeten Fälle von Kinderpornografie zu.Bild: Shutterstock

Beim Hosting von Kindesmissbrauchsbildern belegt die Schweiz aufgrund einer rechtlichen Lücke, die der Bundesrat nun schließen will, weltweit den vierten Platz.

Reto Wattenhofer / ch media

Tag für Tag blicken sie in die virtuellen Kammern des Grauens. Ermittler durchforsten das Internet nach Spuren von Kinderpornografie. Der Handel und die Produktion von Kindesmissbrauchsinhalten stellt einen gigantischen Markt im Wert von mehreren Milliarden dar. Interpol schätzt den weltweiten Umsatz auf 18 Milliarden US-Dollar.

Auch in der Schweiz steigt die Zahl der gemeldeten Fälle. Im Jahr 2023 gingen bei den Behörden 14.420 Anzeigen mit verbotener Pornografie ein. Nach Angaben der Schweizerischen Stiftung Kinderschutz dauert es durchschnittlich drei Minuten, bis ein Kind in Chatrooms oder Spielen deutliche sexuelle Annäherungsversuche erhält.

Trotz dieser Entwicklung ist es dem Bundesrat bislang nicht gelungen, eine Rechtslücke zu schließen. Zum großen Entsetzen der Freiburger Nationalberaterin des Centre Christine Bulliard-Marbach. Und fragen Sie:

„Die Schweiz muss mit den gesetzgeberischen Maßnahmen im europäischen Kontext Schritt halten“

Ansonsten, Kinder und Jugendliche könnten nicht so gut vor digitaler sexueller Gewalt geschützt werden und die Täter würden nicht systematisch zur Rechenschaft gezogen.

Der Bundesrat geh langsam

Christine Bulliard-Marbach hat deshalb im September einen Antrag an den Bundesrat gestellt, diese Gesetzeslücke zu schließen. Der Bundesrat befürwortet diesen Antrag, wie aus seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf die Intervention hervorgeht. Allerdings scheint die nationale Regierung keine große Eile zu haben. In der EU gilt die neue Rechtsgrundlage bereits seit Jahresbeginn.

Konkret geht es um die Meldepflicht kinderkrimineller Inhalte. Heute gilt diese Pflicht in der Schweiz nur noch für Telekommunikationsdienstleister wie Swisscom. Sie müssen gesperrte Seiten an die Strafverfolgungsbehörden weiterleiten und deren Inhalte sperren.

Anders verhält es sich bei Hosting-Anbietern, die die Website eines Kunden auf einem Server speichern. Sie sind nicht verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu sperren und eine Stellungnahme abzugeben. Sicherlich hat die Branche zu diesem Thema einen Verhaltenskodex entwickelt. Dies geht jedoch nicht über die freiwillige Selbstregulierung hinaus.

Schweiz auf Platz vier der Weltrangliste

Hosting ist für jede Website von großer Bedeutung. Denn nur dadurch kann jeder im Internet auf die Inhalte zugreifen. Umso gravierender sind die Folgen dieser Rechtslücke. In einer Weltrangliste Die Schweiz belegt einen „unehrenhaften“ vierten Platzum die Worte von Christine Bulliard-Marbach zu verwenden. Und um hinzuzufügen:

„Nur in den Niederlanden, den USA und Hongkong gibt es noch mehr verbotene Pornografie und Missbrauchsbilder“

Der Zentrist beruft sich auf eine Statistik der Internet Watch Foundation. Letzterem zufolge beträgt die Zahl der in unserem Land gehosteten Website-Adressen, auf denen sexueller Missbrauch von Kindern entdeckt wurde stieg von 637 im Jahr 2022 auf 22.569 im letzten Jahr. Im Jahr 2023 entsprach dies einem weltweiten Anteil von 8 %.

Die in Großbritannien ansässige NGO führt den Anstieg hauptsächlich auf zwei Websites zurück, die beide Tausende verbotener Bilder hosten. Die Organisation fasst zusammen:

„Das zeigt, welchen Einfluss ein oder zwei schlechte Gastgeber auf die Verbreitung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch haben können, das einem bestimmten Land zugeschrieben wird.“

Auch der Spitzenbeamte der Cyberpolizei unterstützte die Gesetzesreform.

„Wenn wir verdächtige Inhalte im Internet bemerken, muss es eine Meldepflicht geben. So wie es jeder auf einem Spielplatz tun würde, der Kindesmissbrauch beobachtet.“

Serdar Günal Rütsche dans Blick.

Seit 2021 leitet der Saint-Waliser das Netzwerk zur Unterstützung digitaler Ermittlungen (Nedik).

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