Am 24. November äußert sich das Schweizer Volk zur Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Untervermietung) vom 29. September 2023.
Mieter haben das Recht, ihre Unterkunft oder Gewerberäume ganz oder teilweise vorübergehend unterzuvermieten. Allerdings kommt es vor, dass sie dies ohne die Zustimmung des Vermieters tun (die dennoch zwingend erforderlich ist) oder dass sie für die Untervermietung einen zu hohen Mietzins verlangen. Um solchen Missbrauch zu verhindern, will das Parlament das Obligationenrecht ändern.
Von nun an muss der Mieter, der einen Raum untervermieten möchte, eine schriftliche Genehmigung des Vermieters einholen und einholen. Der Vermieter kann die Untervermietung unter anderem ablehnen, wenn diese für mehr als zwei Jahre geplant ist. Kommt der Mieter seinen mit der Untervermietung verbundenen Verpflichtungen nicht nach, kann der Vermieter ihm zunächst einen schriftlichen Protest zukommen lassen und, falls dieser wirkungslos bleibt, den Mietvertrag innerhalb von 30 Tagen kündigen. Gegen das Projekt wurde ein Referendum beantragt, weshalb es zur Abstimmung gestellt wird.
Empfehlung des Bundesrates und des Parlaments
Ziel des Projekts ist es, Missbrauch bei der Untervermietung zu verhindern. Dies ist notwendig, da die Entwicklung des Vermietungsmarktes und das Aufkommen von Online-Plattformen zu einem Anstieg der Missbräuche geführt haben. Das Recht der Mieter zur Untervermietung bleibt jedoch bestehen.
Empfehlung des Referendumsausschusses
Für den Referendumsausschuss sieht das Projekt eine starke Einschränkung der Untervermietung vor, was sich bewährt hat. Dieses unnötige Hindernis wird Hunderttausende Menschen betreffen und ist Teil einer umfassenden Offensive gegen den Schutz der Mieter, die bei der geringsten Verletzung mit der Räumung rechnen müssen. Ziel ist es, Kündigungen zu erleichtern und dann die Mieten weiter zu erhöhen.
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