Jedes Jahr steigen die Reparatur- und Abschleppgebühren auf Autobahnen und Schnellstraßen. Ab dem 1. Dezember 2024 beträgt dieser +2,87 %. Das entspricht etwas mehr als 21 % Steigerung in 10 Jahren.
Es ist schwer, sich daran zu gewöhnen, aber jedes Jahr steigen die Preise für Reparaturen und das Abschleppen von Fahrzeugen auf Autobahnen und Schnellstraßen. Ab dem 1. Dezember 2024 müssen Sie 148,67 € statt 144,52 € zahlen, also 2,87 % mehr.
Reparaturarbeiten, Abschleppen und Evakuieren von Fahrzeugen auf Autobahnen oder Schnellstraßen unterliegen strenger Aufsicht und müssen von zugelassenen Unternehmen durchgeführt werden. Auch die Preise sind geregelt und werden jedes Jahr durch eine Verordnung des Ministers für Wirtschaft, Finanzen und Industrie festgelegt.
Die Pflichten der Teilnehmer
Schon seit einiger Zeit beschweren sich viele Autofahrer über die Zahlung hoher Rechnungen für Autobahnreparaturen. Die Ursache sind nicht autorisierte Abschleppwagenfahrer, die Navigationsanwendungen (Waze, Google Maps usw.) scannen, um Meldungen über „Fahrzeug steht auf dem Seitenstreifen“ zu erkennen, und vor dem offiziellen Abschleppwagen ankommen. Und dort kann die Rechnung sehr hoch sein, zehnmal höher als die offiziellen Tarife.
Um sich vor diesen Dieben zu schützen, muss der erste Reflex darin bestehen, bei einem Anruf über das Notrufterminal oder Ihren Versicherer nach dem Namen des mit dem Eingriff beauftragten Reparaturunternehmens zu fragen.
Wenn das Bergungsfahrzeug dann vor Ort ankommt, müssen Sie darauf achten, dass die Preisinformationen in der Kabine des Fahrzeugs ausgehängt werden müssen. Nach der Reparatur oder Evakuierung des Fahrzeugs muss Ihnen der Fachmann eine Rechnung ausstellen, auf der die erbrachten Leistungen sowie deren Preis aufgeführt sind.
Bitte beachten Sie, dass die Bereitstellung von Ersatzteilen und die Arbeitszeit, die über die im Service enthaltenen 30 Minuten hinausgeht, zusätzlich berechnet werden. Da diese Preise jedoch kostenlos sind, ist es ratsam, sich über deren Höhe zu informieren, bevor der Reparaturbetrieb einen längeren Eingriff durchführen lässt.
Und wenn das Fahrzeug nicht vor Ort repariert werden kann, muss es entweder in der Werkstatt des Dienstleisters (ohne Entfernungsbeschränkung) oder an einem Ort Ihrer Wahl, der weniger als 5 km von der Autobahnausfahrt oder der Schnellstraße entfernt liegt, abgestellt werden.
Darüber hinaus können Gebühren für zusätzlich gefahrene Kilometer anfallen. Erkundigen Sie sich noch einmal nach den Preisen, bevor der Abschleppwagen losfährt.
Bergungs- und Abschlepptarife ab 1. Dezember 2024
Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr:
- Reparatur vor Ort? (Fahrzeuge unter 3,5 t): 148,67 €
- Fehlerbehebung beim Abschleppen? (Fahrzeuge unter 1,8 t): 148,67 €
- Fehlerbehebung beim Abschleppen? (Fahrzeuge von 1,8 t bis 3,5 t): 183,83 €
Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr.
Montag bis Freitag von 18:00 bis 08:00 Uhr, Samstag, Sonntag und Feiertage: - Reparatur vor Ort? (Fahrzeuge unter 3,5 t): 223,01 €
- Fehlerbehebung beim Abschleppen? (Fahrzeuge unter 1,8 t): 223,01 €
- Fehlerbehebung beim Abschleppen? (Fahrzeuge von 1,8 t bis 3,5 t): 275,75 €
Im Streitfall müssen Sie sich an die DGCCRF-Résponse Conso unter der Rufnummer 0809 540 550 (beachten Sie, dass der Dienst nicht rund um die Uhr verfügbar ist) oder an den National Investigation Service, Télédoc 062 59 boulevard Vincent Auriol 75703 Paris cedex 13 ( Tel.: 01 44 87 17 17). Sie können Ihr Problem auch einem der örtlichen UFC-Que Choisir-Verbände melden, dessen Rechtsabteilung Sie bei Ihren Bemühungen unterstützen kann.
UFC-Que Choisir Tarn, 3 Place du Palais 81.000 Albi
Sechs Empfangsstellen: Albi: 05 63 38 42 15/Castres: 05 63 59 98 73/Carmaux/Gaillac/Lavaur/St Sulpice. Website: https://tarn.ufcquechoisir.fr/
Facebook: www.facebook.com
Kontakt-E-Mail: [email protected]
Albi und Castres: Montag bis Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr und von 13:30 bis 17:30 Uhr.
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