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Gerichtliche Ablehnung für eine Mutter aus Indre-et-Loire, die eine neue Schulbushaltestelle errichten wollte

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Redaktionsteam Le Petit Courrier – L’Echo

Veröffentlicht am

24. Nov. 2024 um 17:56 Uhr

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Das Verwaltungsgericht von Orléans desavouierte a Mutter einer Familie von Sainte-Maure-de-Touraine (Indre-et-Loire), die die Schaffung eines forderte neuer Haltepunkt für die Schultransport.

Diese Frau, die vor Ort als Vorsitzende des A10-Anwohnerverbandes bekannt ist, hatte tatsächlich einen Heiratsantrag gemacht der Präsident der Region Centre-Val-de-Loire, François Bonneau (PS), um von dieser neuen Bushaltestelle zwischen seinem Grundstück, der Rue des Lamberts und der Chesneau-Brücke zu profitieren.

Trotz der Bitte dieser Mutter in Indre-et-Loire gibt es keine neue Schulbushaltestelle

Doch der gewählte Beamte habe sich „geweigert“. seiner Bitte stattgeben 11. November 2021.

Zur Begründung der Ablehnung des Umsetzungsantrags hatte die Leitung der Abteilung Verkehr und nachhaltige Mobilität des Regierungspräsidiums tatsächlich „auf die … gestützt.“ Risiken bei Bushaltestellen auf diesem Weg.

Aber die Mutter hatte nicht aufgegeben Sie hatte die Angelegenheit jedoch am 11. Januar 2022 an das Verwaltungsgericht Orléans verwiesen: Sie war der Ansicht, dass keine „Sicherheitsgründe“ gegen die Errichtung dieser neuen Bushaltestelle sprechen.

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Um von der Schulbeförderung zu profitieren, müssen Sie mehr als 3 km von der Einrichtung entfernt wohnen

Gießen Profitieren Sie vom Verkehrsnetz Schulen Rémi 37: „Die Entfernung zwischen dem Wohnort und dem Ort der besuchten Schule“ muss tatsächlich „größer oder gleich 3 km“ sein, um als anerkannt zu geltenAnspruch auf diesen öffentlichen Dienst habensieht nämlich die Regelung des Schülertransports vor.

Im vorliegenden Fall „wohnt die Klägerin 2,6 bzw. 2,8 Kilometer von den Schulen ihrer beiden Kinder entfernt, die … können daher nicht den Status eines Rechteinhabers beanspruchen des Schultransportdienstes“ beginnt mit der ersten Evakuierung Verwaltungsgericht von Orléans in einem Beschluss vom 8. Oktober 2024, der gerade veröffentlicht wurde.

Der „Sichtabstand“ wird nicht eingehalten

Für „, die die Kriterien“ dieser ersten Bedingung nicht erfüllen, ist es jedoch jederzeit möglich, die Erstellung eines neuen Urteils zu beantragen, swir behalten uns vor die Organisation eines „Besuchs vor Ort“, um „die Sicherheit“ der Räumlichkeiten zu bestätigen.

Am 28. September 2021 wurde jedoch ein „Besuch“ vor Ort organisiert, im Beisein des Beförderers und der Bürgermeister von Sainte-Maure-de-Touraine.

Diese von der Region organisierte Reise habe „gezeigt (…), dass es keinen Zwischenstopp gibt.“ konnte nicht validiert werden mit der Begründung, dass die erforderliche Sichtweite von 110 Metern nicht eingehalten werden könne. Letztlich liefert die Mutter daher „kein relevantes Element“ bestreiten die von der Region Centre-Val-de-Loire vertretenen „Sicherheitsgründe“.


Sie hat bis zum 8. Dezember 2024 Zeit Berufung einlegen dieses Urteils vor dem Verwaltungsberufungsgericht Versailles.

CB (PressPepper)

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