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Der Prozess gegen François Fillon wurde auf den 29. April 2025 verschoben

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Der ehemalige Premierminister wurde im April vom Kassationsgericht endgültig für schuldig befunden, ordnete jedoch eine neue Anhörung an, um seine Haftstrafen, Geldstrafen und seine Unzulässigkeit neu zu bewerten.

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Veröffentlicht am 25.11.2024 14:38

Aktualisiert am 25.11.2024 15:28

Lesezeit: 2min

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Ehemaliger Premierminister François Fillon, 2. Mai 2023, in Paris. (BERTRAND GUAY / AFP)

Welches Urteil gegen François Fillon? Das Pariser Berufungsgericht hat den Prozess gegen den ehemaligen Premierminister auf den 29. April 2025 verschoben, in dem die gegen ihn im Fall der Scheinjobs seiner Frau verhängten Sanktionen aufgrund des Fehlens eines im Krankenhaus befindlichen Anwalts erneut geprüft werden müssen.

Der 70-jährige ehemalige Premierminister wurde im April vom Kassationsgericht endgültig für schuldig befunden. Sie ordnete jedoch eine neue Anhörung an, um seine Haftstrafen, Geldstrafen und seine Sperre in dieser aufsehenerregenden Affäre neu zu bewerten, die seine führende Kandidatur für die Präsidentschaftswahl 2017 abrupt beendet hatte.

Im Berufungsverfahren wurde der ehemalige Mieter von Matignon am 9. Mai 2022 wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder zu vier Jahren Haft, davon einem Jahr, einer Geldstrafe von 375.000 Euro und einem zehnjährigen Berechtigungsverbot verurteilt. Seine Frau Penelope Fillon wurde zu zwei Jahren Gefängnis sowie einer Geldstrafe von 375.000 Euro verurteilt, und sein ehemaliger Stellvertreter Marc Joulaud wurde zu drei Jahren Gefängnis mit einer Geldstrafe von zwei bzw. fünf Jahren verurteilt Jahre.

Die drei Angeklagten wurden zudem zur Zahlung von insgesamt rund 800.000 Euro Schadensersatz an die Nationalversammlung verurteilt. Das Kassationsgericht bestätigte die Urteile gegen die 69-jährige französisch-walisische Frau und den 57-jährigen ehemaligen Abgeordneten der Sarthe.

Andererseits war das Obergericht, das die Einhaltung der Rechtsnormen und nicht die Begründetheit der Fälle kontrolliert, der Ansicht, dass das Pariser Berufungsgericht den harten Teil der gegen François Fillon verhängten Strafe nicht ausreichend begründet habe. Darüber hinaus entschied das Gericht, dass der Betrag von 126.167 Euro, der der Nationalversammlung als Schadensersatz für Penelope Fillons Vertrag als parlamentarische Assistentin mit ihrem Ehemann in den Jahren 2012–2013 zugesprochen wurde, insoweit falsch bewertet worden war, als das Berufungsgericht Penelope anerkannte Fillon hatte dennoch bestimmte Aufgaben ausgeführt.


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